Wer gilt als Wiederholungstäter im Straßenverkehr?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 19. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie die Wiederholungstat zum Fahrverbot führt

Wer zum 2. Mal geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen
Wer zum 2. Mal geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, benennt der Bußgeldkatalog nicht nur Bußgelder und Maßnahmen wie Fahrverbote oder Punkte in Flensburg. Maßgeblich für seine Existenz sind außerdem die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie weitere Gesetze und Verordnungen in Deutschland.

Die Bußgelder stehen in der Regel fest und sind – abgesehen von wenigen Ausnahmen – fix. Das bedeutet, dass es in der Regel unerheblich ist, ob ein Verkehrsteilnehmer bereits vor Begehung der Tat ordnungswidrig und strafrechtlich aufgefallen ist.

In diesem Ratgeber sollen die Ausnahmen genannt werden, bei denen Vorstrafen relevant sind und so zu höheren Strafen führen können. Dies betrifft einerseits die Geschwindigkeitsüberschreitung, andererseits Alkoholdelikte im Straßenverkehr.

FAQ: Wiederholungstäter

Ab wann gelte ich als Wiederholungstäter, wenn ich geblitzt werden?

Die Wiederholungstäterregelung greift, wenn Sie sich innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr leisten.

Welche Konsequenzen hat die Wiederholungstäterregelung?

Die Bußgeldstelle kann dem Wiederholungstäter ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat aufbrummen.

Wann gelte ich beim Fahrverbot als Wiederholungstäter?

Als Wiederholungstäter gelten Verkehrssünder, welche in den letzten zwei Jahren schon einmal ein Fahrverbot antreten mussten.

E-Book „Wiederholungstäter: Verschärfte Strafen nach einer Wiederholungstat

Vorschau eBook Wiederholungstäter

Hier können Sie sich das E-Book zu den Ansprüchen, die Sie nach einem Unfall geltend machen können, kostenfrei herunterladen. Klicken Sie ganz einfach auf das nebenstehende Bild oder nutzen Sie den Downloadbutton.

Was steht drin:

  • Beharrlichkeit am Steuer: Wann werden Sie zum Wiederholungstäter?
  • Folgen einer wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Wiederholungstat mit Alkohol und Drogen: Droht die MPU?

E-Book jetzt herunterladen!

2-mal geblitzt: Strafen für Wiederholungstäter

Eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung kann dazu führen, dass entweder ein Fahrverbot verhängt oder das bestehende Fahrverbot verlängert wird. Der Führerschein ist mindestens für einen Monat weg. Mit dieser Regelung soll der Verkehrsteilnehmer aus Fehlern lernen, damit er die Wiederholungstat nicht noch einmal begeht.

Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. (Quelle: Paragraph 4 Absatz 2 Satz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung)

Die Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (BKatV) benennt also nicht nur Bußgelder und Strafen für Verkehrssünder. Zudem kann sie Sonderregelungen aufstellen. Einen Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter gibt es jedoch nicht.

Der Paragraph besagt also, dass eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Fahrverbot für den Wiederholungstäter geahndet wird. Der Zeitraum beträgt 12 Monate. Diese starten, sofern der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.

Ein Bußgeldbescheid wird immer dann rechtskräftig, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch gegen ihn eingelegt haben. Haben Sie Einspruch eingelegt und es kam zum Gerichtsverfahren, ist die Rechtskraft dann gegeben, wenn das Urteil verkündet wurde.

Der Wiederholungstäter sieht seine Maßnahme auf dem Bußgeldbescheid
Der Wiederholungstäter sieht seine Maßnahme auf dem Bußgeldbescheid

Dabei gibt es einen Sonderfall. Begeht der Kfz-Fahrer einen beharrlichen Pflichtverstoß, der ein „ähnlich starkes Gewicht“ wie die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung darstellt, reicht es auch aus, wenn der Betroffene zum Tatzeitpunkt Kenntnis über die Entscheidung hatte.

Das bedeutet also, wenn Sie beispielsweise von der Polizei angehalten werden und die Beamten bereits sagen, dass Sie über 25 km/h zu schnell waren, hatten Sie darüber Kenntnis. Wurden Sie dann zum 2. Mal geblitzt, ohne dass der Bußgeldbescheid über das erste Vergehen im Briefkasten liegt, liegt in der Regel eine beharrliche Geschwindigkeitsüberschreitung vor.

Wiederholungstäter infolge einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Beharrlichkeit

Um den Begriff „Wiederholungstäter“ richtig zu definieren, ist die Beharrlichkeit zunächst zu erläutern. Denn erst, wenn eine „beharrliche oder grobe Pflichtverletzung“ vorliegt, kann das hohe Bußgeld für die wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung vom Wiederholungstäter gerechtfertigt werden.

Eine grobe Pflichtverletzung kann noch einmal in zwei unterschiedliche Verletzungen unterschieden werden:

  • objektive grobe Pflichtverletzung: Der Verstoß, den der Verkehrssünder begangen hat, ist immer wieder Ursache für schwere Unfälle.
  • subjektive grobe Pflichtverletzung: Die Person verursachte den Verstoß aus grobem Leichtsinn, Gleichgültigkeit oder grober Nachlässigkeit.

Für die zuständigen Behörden bedeutet das, dass sie bereits bei Eintreffen einer der beiden Pflichtverletzungen ein Regelfahrverbot aussprechen können. Dies kann also auch schon der Fall sein, wenn der Täter nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung verursachte.

Das Fahrverbot kann nicht nur beim Wiederholungstäter bestraft werden
Das Fahrverbot kann nicht nur beim Wiederholungstäter bestraft werden

So hat das Kammergericht Berlin bereits im Jahr 1998 geurteilt, dass bereits bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 100 Prozent ein grober Verstoß vorliegt. Das bedeutet also, dass die jeweilige Behörde selbst bestimmen kann, ob ein Fahrverbot verhängt wird oder nicht.

Neben der groben Pflichtverletzung ist auch die Beharrlichkeit ein Grund für das erhöhte Bußgeld und das Fahrverbot für Wiederholungstäter bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Hier gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied zur Pflichtverletzung. Denn beharrlich handelt nur der, der mehr als einen Verstoß begangen hat.

Dies leitet sich aus der Definition ab: Beharrlich handelt, wem die erforderliche rechtstreue Gesinnung und die notwendige Einsicht in die zuvor verursachte(n) Tat(en) fehlen. Dies ist der Hauptgrund, weshalb das Fahrverbot infolge der wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitung bestraft wird.

Zudem gibt es den Begriff des Augenblickversagens. Er bezeichnet den Umstand, dass ein pflichtbewusster und sorgfältiger Kfz-Fahrer auch manchmal im Augenblick versagen kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Verkehrszeichen, welches die Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigt, nur einmal vorhanden war. Der Fahrer hat dieses übersehen. Liegt das Augenblickversagen zugrunde, wird keine Beharrlichkeit bzw. grobe Pflichtverletzung angenommen und das Fahrverbot ist hinfällig.

Ein höheres Fahrverbot beim Wiederholungstäter

Im Grunde können also zwei Fälle eintreten: Person A fährt zweimal innerhalb des Zeitraumes von 12 Monaten mit mindestens 26 km/h zu schnell. Der Wiederholungstäter überfährt in der Zeit zweimal einen Blitzer mit mehr als 25 km/h:

  • die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit einem Fahrverbot geahndet: Das Fahrverbot wird in diesem Fall um einen Monat verlängert. Besteht laut Bußgeldkatalog ein Fahrverbot von einem Monat, verlängert sich dieses auf zwei Monate etc.
  • die Wiederholungstat wird laut Bußgeldkatalog mit keinem Fahrverbot geahndet: In diesem Fall muss der Wiederholungstäter mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen.

Wiederholungstäter: Alkohol am Steuer

Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, können eine MPU erwarten
Wiederholungstäter, die mit Alkohol am Steuer erwischt werden, können eine MPU erwarten

Werden Sie 2-mal geblitzt, droht ein Fahrverbot für Wiederholungstäter. Beim Delikt Alkohol am Steuer muss der Wiederholungstäter auch mit dieser Maßnahme rechnen.

Die Promillegrenze liegt derzeit bei 0,5 in Deutschland. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und bereits einem Monat Fahrverbot rechnen.

Kommt es wieder zum Genuss von Alkohol hinter dem Steuer, muss der Wiederholungstäter dieses Mal mit einem verdoppelten Bußgeld rechnen.

Die Staffelung existiert laut Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter mit Alkohol oder Drogen hinter dem Steuer:

  • 1. Verstoß: 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 2. Verstoß: 1.000 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • 3. Verstoß: 1.500 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Besitzen Sie einen Promillewert von 1,1 im Blut, gilt dies als Alkoholfahrt, bei dem Wiederholungstäter mit der Entziehung des Führerscheins sowie einer Freiheits- bzw. Geldstrafe rechnen müssen. Der Führerscheinentzug gilt nicht nur für Wiederholungstäter. Auch Ersttäter sind davon betroffen.

Eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) droht dem Wiederholungstäter so gut wie immer. Dies kommt aber immer auf den individuellen Fall an. Wer mit 1,6 Promille am Steuer kontrolliert wird, muss in der Regel mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (85 Bewertungen, Durchschnitt: 3,87 von 5)
Wer gilt als Wiederholungstäter im Straßenverkehr?
Loading...

Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

767 Kommentare

  1. Christopher

    26. Mai 2023 at 0:38

    Hallo,
    Ich wurde vom gleichen Blitzer am selben Tag geblitzt. Ein Mal auf dem Hinweg ein mal auf dem Rückweg. Habe erst auf dem Rückweg gemerkt dass ich geblitzt wurde. Bin beim ersten Blitzen der Meinung gewesen dass ich von der Sonne geblendet wurde und dass an der Stelle an der ich hätte 60 fahren müssen 80 war. Bin mit 87 und 89 geblitzt worden. Werde wohl um ein Fahrverbot nicht drumherum kommen oder?

  2. Sabrina

    12. Mai 2023 at 10:37

    Hallo,
    Ich wurde vor ca 3 monaten mit 15 kmh zu schnell geblitzt. 1punkt und bußgeld. Vor einem monat bekam ich 1 Punkt wegen Handy am steuer. Gestern wurde ich mit 12 kmh zu schnell geblitzt…. Was könnte auf mich zukommen ?

  3. Corinna

    12. November 2022 at 20:32

    Hallo, ich wurde (innerorts, nach Toleranzabzug) vor halbem Jahr mit 23 km/h zu schnell geblitzt, nun mit 30 km/h. Als Wiederholungstäter wird man eingestuft, wenn man 2 mal im Jahr mit 26 oder mehr km/h geblitzt wird: ist das mit oder ohne Toleranzabzug? Was erwartet mich? Danke.

  4. Fabian

    27. September 2022 at 16:05

    Hallo, ich wurde innerhalb einer Woche zweimal geblitzt (unter 25 km/h). Die Bescheide liegen mir noch nicht vor. Muss ich mich jetzt auf ein Fahrverbot einstellen?

  5. Sven

    11. August 2022 at 15:04

    Guten Tag,

    ich befinde mich gerade im Fahrverbot (Eingang des Führerscheins bei der Behörde am 18.07.2022) und wurde am 17.07.2022 noch einmal mit 23 km/h (Weg zum Urlaub und ab nächstem Tag dann nicht mehr gefahren) geblitzt.

    Alles Autobahn.

    Muss ich trotz unter 26 km/h mit einem Fahrverbot rechnen? Einen Punkt gibt es ja.

  6. AJ

    15. Juli 2022 at 13:05

    hallo,
    würde im Mai und Juni geblitzt. im Mai 30Zone mir 16 km zu schnell und in Juni 50Zone auch mit 16 km zuviel. ;(
    Weiß das es 70 Euro und jeweils 1 Punkt geben wird.
    Oder droht mit jetzt auch Fahrverbot?

    LG

  7. Otto

    23. Juni 2022 at 18:54

    Ich wurde im April auf einer BAB in Rheinland Pfalz innerhalb einer Baustelle mit 18km/h zu schnell geblitzt. Strafe wurde gezahlt. Jetzt droht man mir nachträglich noch den Entzug der Fahrerlaubnis an, weil ich in der Vergangenheit auch schon geblitzt wurde. Das letzte Mal vor rd 4 Jahren. Wie kann das sein?

  8. Denusan

    1. Juni 2022 at 11:34

    Hallo guten Tag
    Ich wurde zum ersten Mal am Handy erwischt obwohl ich als Pizza Fahrer nur die Adresse bestätigt habe und das Handy direkt auf die Handy Halterung drauf getan habe und die Ampel war noch rot zuvor wurde ich vor 5 Monaten zum ersten Mal geblitzt und hab 1 Punkt bekommen und davor 2 Punkte wegen Unbewusste Fahrerflucht Sache was kommt jetzt auf mich zu ?

  9. Tabea

    1. Juni 2022 at 10:00

    Hallo,

    Ich wurde innerhalb der letzten drei Wochen dreimal geblitzt. Ich bin jedes Mal 6-10 km/h zu schnell gefahren. Droht mir jetzt ein Fahrverbot oder gar Punkte ?

  10. Eric

    26. April 2022 at 12:58

    vor 1,5 Jahren konnte ich ein Fahrverbot in eine erhöhte Geldstrafe umwandeln. Vor zwei Wochen bin ich mit 31 km/h zu viel außerorts geblitzt worden. Bekomme ich jetzt ein Fahrverbot?
    Lieben Dank für die Unterstützung

  11. Oliver

    13. April 2022 at 19:05

    Hallo, liebes Bußgeld-Team,

    Ich weiß, dass es bei den Wiederholungtätern wegen Fahren unter Alkoholeinfluss in aller Regel zu einer weiteren MPU kommt. Gilt dies auch, wenn die Wiederhomungstat mit einem Elektro-Scooter begangen wurde.
    Danke und mit freundlichen Grüßen
    Oliver

  12. Slevin

    20. Januar 2022 at 13:22

    Hallo. Ich bin dämlicherweise an 2 Tagen hintereinander am gleichen mobilen Blitzer geplitzt worden. In Zone 30 das erste mal laut Tacho ca. 43 und das 2te mal laut Tacho ca. 41. Da man mindesten 3-4 abziehen kann wegen ungenauogkeit des Tachos, wird es tatsächlich mit Toleranzabzug nicht sonderlich viel gewesen sein. Hab ich das recht verstanden, dass ich „nur“ 2 Bußgeld zu erwarten habe? Was meint ihr dazu? Danke im Voraus.

  13. Andre

    18. Januar 2022 at 9:17

    Hallo liebes Bußgeld-Team,
    folgende Situation:
    Ich wurde 04/2019 mit 62km/H innerorts geblitzt. 2 Punkte und 1 Monat.
    Dies habe ich nun abgesessen und habe gelesen, dass diese 2 Punkte 5Jahre stehen bleiben.

    Nun bin ich vor 3 Wochen außerorts in einer 70km/H-Zone mit 91 (Tacho) wieder geblitzt worden (die Post kam noch nicht).
    Wie sieht es mit meinen Punkten aus, werden die dann wieder als neuer Tatbestand angesehen oder bekomme ich da irgendwelche einschränkungen dazu? – wie z.B. Verlängerung der zwei Punkte?

  14. Hartmut

    10. Januar 2022 at 17:37

    Hallo Bussgeldrechner Team
    Erst einmal ein frohes und gesundes neue Jahr 2022.
    Folgendes möchte ich Ihnen mitteilen, und bitte Sie um einen Rat, oder Ihre Einschätzung.

    Es betrifft meinen Bruder.
    Im Sommer des Jahres 2019 fuhr er in Wuppertal bei Rot über eine Kreuzung.
    Beweisaufnahme durch eine Streife, die das unmittelbar verfolgte.
    Im Herbst das Strafmaß :
    1 Punkt in Flensburg, 280 Euro Geldstrafe, und 1 Monat Fahrverbot, angetreten Dezember 2019.
    Bemerkung : Mein Bruder verlor zum 2.ten Mal den Führerschein innerhalb mehrerer Jahre.

    Nun die dritte Dummheit.
    Einige Tage vor dem 09. November 2021, dem entscheidenden Tag der Verkehrsgesetz – Verschärfung, fuhr er im Raum Gummersbach in einer geschlossenen Ortschaft mit 78 Kmh.
    Minus 3 Kmh Abzug gleich 25 Kmh zu schnell.
    Was könnte meinem Bruder, etwas über 50 Jahre alt, berufstätig, nun als Wiederholungstäter
    drohen ?
    Für Ihre Antwort bedanke ich mich sehr.
    Alles Gute und freundliche Grüße
    Hartmut

  15. Raser85

    9. November 2021 at 17:09

    Hallo, ich bin auf der Autobahn innerhalb von 9 Minuten auf derselben Strecke zweimal geblitzt worden. Ich bin jeweils ca. 50 km/h zu schnell gefahren. Ist es eine Tateinheit, wieviel muss ich zahlen und wieviele Punkte werden eingetragen? Danke und VG

  16. Dominik

    29. Juli 2021 at 13:12

    Hallo,
    Ich wurde letztes Jahr mit über 24kmh geblitzt. Vor 4monaten wurde ich in einem kurzen Zeitraum 1mal von der Polizei gelasert, über 24kmh. Mir wurde ein 1monatiges Fahrverbot verhängt. Was ich zu diesem Zeitpunkt leider nicht wusste ist das ich auf der Autobahn ebenfalls mit 27kmh zu schnell geblitzt wurde. Droht mir jetzt ein 2monatiges Fahrverbot oder wird der 2blitzer aufgrund von „Unwissenheit“ nur eine höhere Geldbuße?

  17. RJ

    14. Juli 2021 at 9:37

    Hallo!

    Ich wurde im Juni innerorts mit 58 km/h (nach Toleranzabzug) geblitzt, Verwarnung 15€.

    Im Juli wurde ich außerorts (Autobahn) vermutlich geblitzt, 80 km/h erlaubt, ich bin etwas über 90 km/h gefahren.

    Vermutlich handelt es sich beim 2. Delikt auch nur um eine Verwarnung oder kommt schlimmeres auf mich zu?

  18. Cupra

    7. Juli 2021 at 17:27

    Hallo, ich wurde vor ca. 2 Wochen auf der Autobahn geblitzt. Vermutlich mit 35kmh zu viel. Heute wurde ich wieder auf der Autobahn geblitzt allerdings mit 18 kmh zu viel, was erwartet mich in diesem Fall.

  19. Sommmer3

    26. Juni 2021 at 12:29

    Liebes Team, ich wurde am 20. Juli letzten Jahres geblitzt. Ich fuhr 34 km auf der Autobahn zu schnell. Gegen den Bußgeldbescheid habe ich Widerspruch eingelegt. Er erlangte zum 28. Mai diesen Jahres Rechtskraft. Am 3. Mai dieses Jahres wurde ich erneut geblitzt. Ich fuhr 44 km auf der Autobahn zu schnell. Nach Bußgeldkatalog droht mir nun ein einmonatiges Fahrverbot. Meine Frage: gelte ich jetzt als Wiederholungstäter, da beide Verstöße innerhalb eines Jahres passierten und muss ich deshalb mit einer Verdopplung des Fahrverbots und des Bußgeldes rechnen? Oder wird es bei dem einen Monat Verbot bleiben, weil erst nach Rechtskraft des Erstverstoßes, also ab dem 28. Mai, die Zwölfmonatsfrist gerechnet werden? Danke für eine Einschätzung!

  20. Eugen

    22. Juni 2021 at 13:55

    Hallo Freunde,

    ich musste im Februar 2021 bereits meinen Führerschein abgeben, danach wurde ich von der Polizei gelasert mit 29 zuviel und vor kurzem wurde ich nochmal geblitzt mit 27 zuviel beide male innerorts. Mir wurde jetzt 2x ein Fahrverbot von 1nem Monat verhängt. Womit muss ich nun genau rechnen?

  21. Johannes

    20. Mai 2021 at 8:40

    Hallo
    Ich habe mein Führerschein jetzt 3 1/2 Jahre und ich wurde in den letzten 8 Monaten 3 mal geblitzt. Die ersten zweimal mit jeweils 6 km/h zu schnell (beides mal innerorts erlaubt wahren 60 km/h) und beim dritten mal 41 km/h zu schnell (außerorts – erlaubt waren 80 km/h) . Die ersten beidenmale hab ich brav bezahlt und beim drittenmal warten ich grad noch auf den Brief.

    Auf was muss ich mich jetzt gefasst machen?

    Gruß

  22. Johann

    7. April 2021 at 15:38

    Hallo, wurde in Mai 2020 mit 26kmh innerorts zu schnell geblitzt. Da die Novelle nichtig wurde, bekam ich im Juli einen Bussgeldbescheid von 1 Punkt und 100 Euro ohne Fahrverbot. Vor wenigen Tagen (also innerhalb von 12 Monaten) wurde ich wieder innerorts geblitzt, ich nehme an die Geschwindigkeitsübertretung liegt wieder bei ca. 26-27 kmh. Muss ich jetzt mit einem Monat Fahrverbot rechnen und darf ich mir den Zeitpunkt des Fahrverbots aussuchen? Habe bis jetzt nur diesen einen Punkt in Flensburg. Danke!

  23. Tim

    24. März 2021 at 14:03

    Hallo ich bin in der probezeit Verlängerung und wurde 2 mal an einem Tag geblitzt einmal in einer Baustelle 60iger zone mit 100kmh
    Und einmal in der 100erterzone mit 150kmh beide außerorts auf der Autobahn ich bitte um Hilfe was blüht mir ?

  24. Hanna

    12. März 2021 at 11:28

    Hallo ich wurde am 08.03.21 in einer 50iger zone mit ca 62 geblitzt und 2 Tage später noch mal bei erlaubten 50km/h mit 60. Bin nicht mehr in der Probezeit. Was erwartet mich?

  25. Florian

    11. Februar 2021 at 6:40

    Hallo,

    Kleines Verständnissproblem.
    Ich wurde letztes Jahr am 20.1.20 mit 27 kmh innerorts geblitzt. Das heißt ich bin 1 Jahr auf „Bewährung“ darf innerhalb eines Jahres nicht über 25 kmh geblitzt werden.
    Jetzt am 24.1.21 wurde ich mit 28 kmHzu schnell innerorts geblitzt.
    Ab wann zähen die 12 Monate?!
    Mit was muss ich rechnen?!

    Gruß
    Florian

Verfasse einen neuen Kommentar

[x] Schließen
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2024 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.