Verbandskasten – Was müssen Sie beachten?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 11. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Der Erste-Hilfe-Koffer für das Auto

Ein Erste-Hilfe-Koffer ist Pflicht für jedes Auto.
Ein Erste-Hilfe-Koffer ist Pflicht für jedes Auto.

Sind Sie mit dem Auto unterwegs und geraten an eine Unfallstelle, müssen Sie als Helfer schnell Erste Hilfe leisten. Um richtig handeln zu können, ist ein Verbandskasten im Auto nicht nur hilfreich, sondern auch Pflicht in Deutschland.

Aber welche Norm sollte der Erste-Hilfe-Kasten im Auto erfüllen? Welches Verbandsmaterial sollte enthalten sein? Ist beim Motorrad der Verbandskasten ebenfalls Pflicht? Und wann ist es an der Zeit, einen neuen Kfz-Verbandskasten zu kaufen?

Diese und weitere Fragen sollen im folgenden Ratgeber geklärt werden. Denn ein gültiger und gut ausgestatteter Verbandskasten sollte in jedem Kraftfahrzeug vorhanden sein und kann im Ernstfall Leben retten.

FAQ: Verbandskasten

Welche Kraftfahrzeuge müssen einen Verbandskasten mitführen?

Verbandskästen sind in Pkw, Lkw und Bussen vorgeschrieben. Motorräder müssen einen solchen nicht zwingend mitführen.

Warum haben Verbandskästen ein Verfallsdatum?

Auch wenn das Verbandsmaterial nicht benutzt wird, verschleißt es mit der Zeit und wird unbrauchbar. Darum muss der Inhalt des Verbandskastens regelmäßig erneuert werden.

Was passiert, wenn ich keinen Verbandskasten in meinem Auto habe?

In diesem Fall müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld von 5 Euro rechnen.

Welches Fahrzeug benötigt einen Verbandskasten?

In § 35 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist festgelegt, welche Fahrzeuge einen Erste-Hilfe-Kasten benötigen. Das sind, neben PKW, auch LKW oder Busse. Bei mehr als 22 Sitzplätzen muss letzterer sogar zwei Verbandskästen mitführen. Diese Verbandskoffer müssen der Norm DIN 13164 entsprechen. Allerdings ist die Norm nicht zwingend vorgeschrieben. Wichtig ist, dass Sie für einen Unfall richtig ausgerüstet sind. Entsprechend besagt Absatz 4 des § 35 der StVZO:

Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.“

Abweichend von der Norm DIN 13164 darf also auch anderes – zur Ersten Hilfe nützliches – Verbandszeug im Kfz mitgeführt werden. Zu empfehlen ist allerdings ein Verbandskasten, der entsprechendem Standard entspricht. So können Sie sichergehen, dass Sie alle nötigen Hilfsmittel bei einem Unfall zur Stelle haben, wenn es darauf ankommt.

Das Motorrad und der Verbandskasten

Für das Motorrad ist ein Verbandskasten nicht vorgeschrieben.
Für das Motorrad ist ein Verbandskasten nicht vorgeschrieben.

Aber ist der Verbandskasten beim Motorrad ebenfalls Pflicht? Nein, wenn Sie ein Motorrad besitzen, ist die Mitnahme eines Erste-Hilfe-Kastens nicht zwingend notwendig.

Außerdem von der Pflicht nach § 35 der StVZO ausgenommen sind Krankenfahrstühle, Krafträder, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie andere einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen.

Wie lange ist ein Erste-Hilfe-Set für das Auto haltbar? Die Verbandskasten-Haltbarkeit

Im Januar 2014 wurden die Standards für den verpflichtenden Verbandskasten fürs Auto angepasst. Somit sind die nach Anfang 2014 erworbenen Verbandskästen nun auf dem neuesten Stand medizinischer Erkenntnisse.

Sollten Sie als Kfz-Fahrer noch einen Erste-Hilfe-Kasten aus der Zeit vor der neuen Standardisierung besitzen, sind diese aber ebenfalls noch verwendbar. Jeder Verbandskasten besitzt ein Verfallsdatum, das Sie beachten sollten, wenn Sie viel mit dem Auto unterwegs sind.

Die Haltbarkeit vom Verbandskasten beträgt einige Jahre. Ein abgelaufener Verbandskasten sollte ausgetauscht werden. Doch nicht der ganz Inhalt aus dem Erste-Hilfe-Kasten benötigt eine Rundumerneuerung: Lediglich die Bestandteile, die nicht mehr in einwandfreiem Zustand sind, sollten auch ausgetauscht werden. Das kann beispielsweise bei Pflastern der Fall sein, die nicht mehr richtig kleben und im Notfall deshalb auch keine Hilfe sein können.

Ein Verbandskasten sollte - wenn möglich - der Norm DIN 13164 entsprechen.
Ein Verbandskasten sollte – wenn möglich – der Norm DIN 13164 entsprechen.

Zudem ist es wichtig, dass Mullbinden oder Wundverbände steril sind. Können Sie das mit Ihrem Inhalt aus dem Verbandskasten nicht mehr garantieren, sollten Sie diesen durch einen neuen ersetzen. Nur so kann im Falle eines Unfalls eine Infektion durch nicht sterile Verbände verhindert werden. Viele der Bestandteile, die Sie austauschen wollen, können Sie beispielsweise in der privaten Hausapotheke weiterhin benutzen.

Bevor Sie den Verbandskasten nach Ablaufdatum entsorgen, sollten Sie deshalb zunächst überprüfen, was bei einem Unfall vielleicht nicht mehr helfen, zur privaten Kleinwundenversorgung aber noch gebraucht werden kann. Auch das Deutsche Rote Kreuz oder andere Verbände, die einen Erste-Hilfe-Kurs anbieten, können einen Verbandskasten, der bereits abgelaufen ist, immer noch gebrauchen. Diesen können sie im Rahmen des Erste-Hilfe Kurses zur Demonstration des Gebrauchs verwenden.

Der Verbandskasten und sein Inhalt

Aber was genau enthält ein Erste-Hilfe-Kasten für das Auto mit DIN 13164 eigentlich? Die Bestandteile des Koffers sollen dafür sorgen, dass Sie für den Ernstfall gerüstet sind. Im Folgenden soll eine Auflistung zeigen, was eine Kfz-Verbandtasche alles enthalten sollte:

  • Heftpflaster
  • Wundschnellverband
  • Pflaster
  • Verbandspäckchen
  • Verbandtuch
  • Kompresse
  • Rettungsdecke
  • Fixierbinde
  • Dreiecktuch
  • Schere
  • Handschuhe
  • Feuchttuch zur Hautreinigung
  • Erste-Hilfe-Broschüre

Sie sollten beachten: Ein Autoverbandskasten enthält zwar eine Broschüre darüber, wie Sie den Verletzten im Notfall helfen können. Allerdings sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass im Ernstfall nur wenig Zeit bleibt, diese zu studieren. Bereiten Sie sich deshalb schon im Vorfeld – beispielsweise im Zuge eines Erste-Hilfe-Kurses – darauf vor, schnell helfen zu können.

Die Regelungen im Ausland

Informieren Sie sich, bevor Sie in den Urlaub fahren, ob ein Verbandkasten auch im Ausland verpflichtend ist.
Informieren Sie sich, bevor Sie in den Urlaub fahren, ob ein Verbandkasten auch im Ausland verpflichtend ist.

Aber was herrschen im Ausland für Vorgaben bezüglich der Mitnahme vom Verbandskasten im Kfz? In den meisten europäischen Ländern ist es ebenfalls nötig, einen Erste-Hilfe-Kasten mitzuführen. Reisen Sie also nach Frankreich, Dänemark, Italien, Spanien oder Schweden, ist im Auto ein Verbandskasten immer Pflicht. Sollten Sie im Ausland einen Mietwagen buchen, ist es sinnvoll, auch hier zu überprüfen, ob ein neuer Pkw-Verbandskasten vorhanden ist.

Da der Erste-Hilfe-Koffer nicht nur in den genannten Ländern Voraussetzung ist, sollten Sie sich vorher genau informieren, ob Sie für Ihr entsprechendes Urlaubsland einen solchen Kasten benötigen. Da es allerdings ebenso in Deutschland Pflicht ist, sollten Sie auch im Ausland keine Probleme bekommen, wenn Sie die Regeln der StVZO befolgen.

Die Verbandskasten-Pflicht nicht verfolgt: Welches Bußgeld droht?

Nicht nur im Notfall kann die Verletzung der Pflicht, einen Erste-Hilfe-Koffer mitzuführen, für Probleme sorgen. Auch dann, wenn Sie in eine routinemäßige Polizeikontrolle geraten, müssen Sie bei fehlendem Kasten mit Konsequenzen rechnen. Denn: Führen Sie in Ihrem Kfz keinen Erste-Hilfe-Koffer mit, ist ein Bußgeld von 5 Euro zu zahlen.

Vergessen Sie die Mitnahmepflicht in einem Kraftomnibus (KOM), zahlen Sie bereits 15 Euro. Wenn Sie die Inbetriebnahme eines Kfz anordnen, das keinen Erste-Hilfe-Kasten enthält, wird ein Betrag von 10 Euro – bei einem KOM 25 Euro – fällig. Betrachtet man die Kosten, die für einen neuen Erste-Hilfe-Koffer entstehen, so sind diese durchaus zu verschmerzen.

Das Erste-Hilfe-Set fürs Auto beinhaltet auch Warndreieck und -weste.
Das Erste-Hilfe-Set fürs Auto beinhaltet auch Warndreieck und -weste.

Besonders dann, wenn Sie bei einer Verkehrskontrolle bei nicht vorhandenem Verbandskasten nahezu genauso viel zahlen müssten. Ein Verbandskasten der Norm DIN 13164 kostet etwa zwischen 5 und 20 Euro und ist deshalb auch bei geringem Budget erschwinglich.

Abgelaufener Verbandskasten?

Aber was passiert im Falle eines abgelaufenen Verbandskastens mit einem Bußgeld? Ist die Haltbarkeit des Koffers überschritten, ist eine Geldbuße möglich, aber nicht festgelegt.

Denn: Es kann trotzdem sein, dass Sie die einzelnen Bestandteile des Erste-Hilfe-Kastens ausgetauscht haben, um dem Verfallsdatum entgegenzuwirken. In diesem Fall wäre ein Bußgeld aufgrund eines abgelaufenen Haltbarkeitsdatums selbstverständlich nichtig.

In der Regel werden bei Überschreitung des Verfallsdatums keine Bußgelder erhoben. Sollten Sie trotzdem einmal eines erhalten, gibt es die Möglichkeit, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben.

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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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