Die Überliegefrist – wann verschwinden Punkte endgültig vom Konto in Flensburg?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 30. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Behörden sind hartnäckigen Verkehrssündern mit der Überliegefrist auf der Spur

Die Überliegefrist dauert ein Jahr und schließt sich nahtlos an die Tilgungsfrist an.
Die Überliegefrist dauert ein Jahr und schließt sich nahtlos an die Tilgungsfrist an.

Nicht selten passiert es, dass Autofahrer sich durch einen – mitunter ungewollt – begangenen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) einen Bußgeldbescheid einhandeln.

Dieser weist bei schwereren Vergehen auch Flensburg-Punkte aus, die auf dem persönlichen Verkehrssünder-Konto vermerkt werden.

Mit der Reform des Punktesystems, die am 1. Mai 2014 gültig wurde, erfolgte eine Umwandlung der alten Punkte entsprechend der Modifikationen. Die Eintragungen sind seither nicht mehr im Verkehrszentralregister (VZR), sondern im Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) verzeichnet.

Pro Delikt gibt es seither nur noch maximal drei Punkte auf einmal. Ist das Punktekonto auf acht Punkte angewachsen, folgt der Entzug der Fahrerlaubnis.

Die für die begangenen Taten gesammelten Punkte in Flensburg verbleiben jedoch nicht auf ewig in der Verkehrssünderdatei.

FAQ: Überliegefrist

Was ist die Überliegefrist?

Durch die Überliegefrist bleiben Flensburger Punkte nach ihrer Tilgung noch ein Jahr im Fahreignungsregister vermerkt.

Welchen Zweck erfüllt sie?

Die Überliegefrist dient den Behörden dazu, nachvollziehen zu können, wie viele Punkte ein Verkehrssünder zum Zeitpunkt der Tat hatte. Denn die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Wird während der Zeit der Ermittlung ein Punkt getilgt, könnte das den Punktestand zum Tatzeitpunkt verfälschen. Die Überliegefrist wirkt dem entgegen.

Werden die Flensburger Punkte dadurch später getilgt?

Nein, die Tilgungsfristen bleiben erhalten. Diese können Sie unserer Tabelle entnehmen. Die Punkte bleiben jedoch für ein weiteres Jahr vermerkt.

Wie die Tilgung der Punkte in Flensburg erfolgt

Das Flensburger Punktesystem sieht vor, dass Punkte nach einem gewissen Zeitraum für nichtig erklärt – sprich getilgt – werden. Wie lange diese Frist dauert, ist abhängig vom jeweiligen Verstoß. Sie sind in Paragraph 29 StVG (Straßenverkehrsgesetz) aufgeführt.

Art des VerkehrsverstoßesTilgungsfrist
Ordnungswidrigkeiten wie das Telefonieren am Steuer, Missachtung des Überholverbots oder Abstandsverstöße (1 Punkt)2,5 Jahre
schwerwiegendere Ordnungswidrigkeiten und Straftaten wie Missachtung der 0,5-Promille-Grenze, Rotlichtverstoß mit Gefährdung (2 Punkte)5 Jahre
Straftaten inkl. Entzug der Fahrerlaubnis wie fahrlässige Körperverletzung, Tötung, Unfallflucht (3 Punkte)10 Jahre

Im Gegensatz zum alten System hemmen neue Punkte nun nicht mehr die Tilgungsfrist der bereits vorhandenen. Das bedeutet: Jeder Punkt wird individuell getilgt. Auf die Tilgungsfristen der jeweiligen Punkte haben neue Verstöße keinen Einfluss. Achtung: Für alte Punkte gelten auch weiterhin die alten Regelungen.

Ist nun die Tilgungsfrist im ehemaligen VZR – nun FAER – erreicht, erfolgt die Tilgung der Punkte. Dabei werden sie nicht gelöscht, denn: Es schließt sich eine einjährige Überliegefrist an. In Flensburg sind die Punkte also noch 365 weitere Tage gespeichert. Erst mit Ablauf dieser Frist sind sie endgültig Geschichte.

Die Überliegefrist und ihre Bedeutung

Die Überliegefrist wurde eingeführt, um auch nach der Tilgungsfrist von Punkten nachvollziehen zu können, zu welchen Verkehrsverstößen es in der Vergangenheit kam. Die verfolgenden Behörden können so bei erneuten Vergehen einsehen, wie sich die Vergehens-Historie darstellt und entsprechende Sanktionen erteilen.

In der Regel kommt der Überliegefrist keine große Bedeutung zu. Anders sieht es aus, wenn sich bereits sieben Punkte im Flensburg-Punktesystem befinden. Dann können die in der Überliegefrist befindlichen Eintragungen zur Bemessung der Ahndung herangezogen werden. Sie und auch Ihr Rechtsbeistand haben die Möglichkeit, die in der Überliegefrist in Flensburg befindlichen Punkte einzusehen.

Die Überliegefrist der Punkte in Flensburg an einem Beispiel erklärt

Erst wenn die Überliegefrist der Punkte in Flensburg erreicht ist, werden sie endgültig gelöscht.
Erst wenn die Überliegefrist der Punkte in Flensburg erreicht ist, werden sie endgültig gelöscht.

Das Punktekonto von Person X verfügt bereits über sieben Punkte, wobei die Tilgung eines Punktes am 15.12.2015 ansteht. Angesichts der Überliegefrist erfolgt die endgültige Löschung erst ein Jahr später – zum 15.12.2016.

Nun hat Person X am 1.12.2015 erneut gegen das Verkehrsrecht verstoßen, weshalb neben einem Bußgeld nun ein weiterer Punkt droht. Das Punktekonto wäre damit voll – bei acht Punkten steht der Fahrerlaubnisentzug an.

Doch Person X reibt sich die Hände, wähnt sie sich doch im Vorteil, da die Behörden zur Bearbeitung der Bußgeldbescheide einige Zeit benötigen. Zudem besteht weiterhin die Option, einen Einspruch zu erheben – mit diesem kann das Urteil sogar noch etwas länger herausgezögert werden. Dem Punktekonto in Flensburg wird der neue Punkt also unter Umständen erst am 2. April gutgeschrieben – lange nach dem Verstreichen der Tilgungsfrist. Der Stand beträgt zu diesem Zeitpunkt also nur noch sechs Punkte. Mit dem neuen Punkt wäre der Fahrerlaubnisentzug vom Tisch.

Doch zu früh gefreut: Es gilt nicht der Tag der Rechtskraft, sondern der Tag, an dem der Verkehrsverstoß begangen wurde. Und zu diesem Zeitpunkt wies das Punktekonto sieben Punkte vor. Mit dem zusätzlichen Punkt ist deshalb die magische Grenze erreicht. Dank der Überliegefrist kann Person X den Behörden deshalb kein Schnippchen schlagen.

Sie wollen wissen, wie hoch Ihr Punktekonto in Flensburg belastet ist? Dann können Sie beim KBA eine kostenlose Auskunft anfordern. Dies kann schriftlich oder auch online erfolgen. Der Sie per Post erreichende Auszug führt auch die Tilgungsfristen der jeweiligen Punkte auf.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

5 Kommentare

  1. Mesud

    28. Dezember 2021 at 22:42

    Hallo mein Fall ist ein bisschen komisch
    Ich hab keine Führerschein und habe 9 Punkte in Flensburg. Ich bin ohne Sperre und ohne MPU davon gekommen Gott sei dank. 8 Punkte von den 9 wurden am 26.09.2021 Getilgt. Die 8 Punkte sind in überliege Frist. Ich war bei der Behörde die meinten du hast Glück gehabt hast keine Sperre etc. du kannst dein Führerschein machen trotz dem einem Punkt und die 8 in überliegefrist. Ich hab mein Führerschein gemacht warte aber auf den Tüv Brief um die theoretische Prüfung anzustreben. Das komische ist ich hab ein Brief von der Behörde bekommen das ich zum Termin erscheinen muss. Und die Frage ist wiesoooo??? Mein Kopf kocht schon 🤯

  2. Markus

    22. Dezember 2021 at 17:48

    Hallo… Kann mir die Behörde.. erster Entzug 2001….zweiter Einzug 2021 nach ca 19 Jahren noch irgendwie den ersten Entzug anrechnen und verwerten. Beides waren es wegen Alkohol.. Danke für die Antwort.. Lg

  3. Ali

    23. Dezember 2020 at 17:50

    Hallo
    Ich habe 7 Punkte und zwei davon wird am zweite Januar gelöscht aber überliegftisst habe ich immer noch,ich wollte wissen,ob ich trotzdem Abbau Seminar teilnehmen kann?
    Mfg

  4. Khalid

    12. April 2017 at 21:41

    Hallo ich habe eine frage ich habe zur Zeit 6punkte in Flensburg ein Punkt befinden sich allerdings in der Überliegefrist bis zum29.12.2017 trotz dessen hat mir die Zulassungsstelle ein Brief geschickt mit den Punktestand von 7 Punkten wieso? Desweiteren ist meine Frage kann ich das Abbau Seminar machen auch wenn ich 5 Punkte nach tilgungsfrist erreicht hab aber einer noch in der Überliegefrist sich befindet?

    • bussgeldrechner.org

      13. April 2017 at 10:01

      Hallo Khalid,
      wenden Sie sich für eine detaillierte Auskunft an die Kraftfahrtbundesamt.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

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