Diese Strafe droht bei falschem Überholen:
Überholen im Überholverbot

Leichtkraftwagen, Traktoren, Sonntagsfahrer auf der Landstraße – es gibt zahlreiche Verkehrssituationen, in denen andere Verkehrsteilnehmer eine Behinderung darstellen und überholt werden müssen.
Doch Vorsicht! Bei einem Überholvorgang gibt es zahlreiche Vorschriften die es einzuhalten gilt, wenn kein teures Bußgeld oder sogar Punkte nach dem Überholen folgen sollen.
Inhaltsverzeichnis
Wozu gibt es ein Überholverbot und an welchen Stellen gilt es?
Überholverbote befinden sich an Stellen, die nur schwer einsehbar sind und an denen daher ein höheres Unfallrisiko besteht, wenn überholt wird. Das ist etwa vor Ausfahrten, Kreuzungen auf Landstraßen, Kurven oder Bergkuppen der Fall. Auch in verkehrsberuhigten Zonen und an Zebrastreifen befinden sich Überholverbote. Diese Zonen sind durch spezielle Schilder und Straßenmarkierungen wie eine durchgezogene Linie in der Mitte der Fahrbahn gekennzeichnet.
Allerdings gibt es verschiedene Verkehrszeichen für das Überholverbot, die noch durch Zusatzschilder ergänzt werden können. Bei diesen Verkehrsschildern handelt es sich um die Schilder 276 und 277. Sie gelten in Deutschland sowohl auf Landstraßen als auch auf Autobahnen. Beide Schilder sind rund und weisen eine weiße Fläche mit rotem Rand auf.
Schild 276 zeigt zwei nebeneinander fahrende Pkw und untersagt Kraftfahrzeugen jeglicher Art das Überholen von mehrspurigen Kfz und Krafträdern mit Beiwagen. Schild 277 zeigt einen roten Lkw neben einem Pkw und untersagt Kfz ab einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger das Überholen mehrspuriger Kfz.
Lkw-Überholverbot mit Schild
Die Überholverbotszeichen können durch weiße, viereckige Zusatzschilder ergänzt werden, welche sich unter dem Schild befinden. Zeigt ein solches Zusatzschild unter dem Schild 277 einen Bus sowie ein Auto mit Anhänger, so wird das Überholverbot von Lkw auf diese Fahrzeuge ausgeweitet. Ist auf dem Zusatzschild unter Schild 277 eine Gewichtsangabe abgebildet, etwa „2,8 t“, so dürfen Fahrzeuge, die ein Gesamtgewicht von mindestens 2,8 Tonnen haben, nicht überholen. Ein Zusatzschild mit einer Streckenangabe wie „2 km“ deutet an, wie lang die Überholverbotszone ist.
Ein Überholverbotsschild kennzeichnet nicht nur den Beginn einer Überholverbotszone. Ein bereits eingeleiteter Überholvorgang darf zudem nicht fortgesetzt werden, wenn das Überholverbotsschild das Überholverbot anzeigt.
Innerorts rechts überholen: Wann ist es erlaubt und wann verboten?

Wie und wo überholt werden darf, ist klar definiert. Auf die Frage, ob man rechts überholen darf, hat der Gesetzgeber eine ganz klare Antwort ganz gleich ob Landstraße oder Autobahn:
Es ist links zu überholen. (§5 Abs. 1 StVO).
Es droht also Bußgeld beim Rechts-Überholen. Es gibt allerdings auch hier Ausnahmen. So dürfen Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen innerorts rechts überholen, wenn mehrere Fahrspuren in eine Fahrtrichtung führen und durch Markierungen getrennt sind. Zudem ist der Überholvorgang im Bereich von Lichtzeichen erlaubt, also Ampeln, sowie bei Fahrspuren mit unterschiedlichen Richtungsmarkierungen.
Auch Linksabbieger dürfen rechts überholt werden. Der nachfolgende Verkehr ist in diesen Fällen besonders zu beobachten, um eine Gefährdung zu vermeiden. Ob links oder rechts, überholen darf jedoch immer nur, „wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt“ (§5 Abs. 2 StVO). Wer allerdings beim Überholen geblitzt wird, hat das Nachsehen und muss das entsprechende Bußgeld für die überhöhte Geschwindigkeit zahlen.
Das sagt der Bußgeldkatalog
Im Bußgeldkatalog sind zahlreiche Strafen für Verstöße gegen ein Überholverbot vermerkt. So muss bei einem missachteten Überholverbotszeichen ein Bußgeld von mindestens 70 € gezahlt werden. Werden beim Überholvorgang andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es durch das Überholen zu einem Unfall (Sachbeschädigung), kommen noch Punkte im Verkehrsregister in Flensburg hinzu.
Das Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Sachbeschädigung schlägt mit einem Bußgeld von 300 € und zwei Punkten zu Buche. Der Führerschein wird ebenfalls für einen Monat entzogen, da es sich um eine grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot handelt. Das Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Gefährdung wird ebenfalls mit zwei Punkten geahndet, ein Bußgeld in Höhe von 250 € wird gefordert. Zudem kann hier auch der Führerscheinentzug und eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren drohen.
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Überholen im Überholverbot | 70 € | 1 | / |
Überholen im Überholverbot und unklarer Verkehrslage | 150 € | 1 | / |
- zusätzliche Gefährdung | 250 € | 1 | 1 Monat |
- zusätzliche Sachbeschädigung | 300 € | 1 | 1 Monat |
Außerorts rechts überholen | 100 € | 1 | / |
- zusätzliche Gefährdung | 120 € | 1 | / |
- zusätzliche Sachbeschädigung | 145 € | 1 | / |
Beim Überholen als zu Überholender Geschwindigkeit erhöht | 30 € | / | / |
Beim Überholen nicht deutlich schneller als der zu Überholende gewesen | 80 € | 1 | / |
Abstand zur Seite beim Überholen nicht eingehalten | 30 € | / | / |
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