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Schadensregulierung: Kostenübernahme durch Versicherungen

Bei einem Verkehrsunfall ist die Versicherung zur Schadensregulierung verpflichtet.
Verkehrsunfall: Die Versicherung ist zur Schadensregulierung verpflichtet. In einem Gutachten werden die Kosten ermittelt.
Nach einem Autounfall liegen die Nerven oft blank. Zunächst gilt es, sich zu sammeln und die notwendigen Sofortmaßnahmen zu treffen: Unfallstelle sichern und gegebenenfalls Rettungkräfte herbeirufen sowie Erste Hilfe leisten. Nachdem dies erledigt wurde oder kein ernsthafter Personenschaden vorliegt, können Sie sich darüber Gedanken machen, wer für die beschädigten Fahrzeuge aufkommt, die nun vorwurfsvoll am Straßenrand stehen.

Doch wie funktioniert nach einem Verkehrsunfall die notwendige Schadensregulierung der Kfz? Welchen Schaden Sie der Versicherung melden müssen und ob ein Unfall auch ohne Versicherung geklärt werden kann oder sollte, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Detailansicht: Spezifische Ratgeber zur Schadensregulierung
  • 2 Schadensregulierung – Wenn beim Autounfall die Versicherung einspringt
    • 2.1 Vor Ort – Dokumentieren Sie den Kfz-Schaden und melden Sie diesen
    • 2.2 Sollte die Polizei zum Unfallort gerufen werden?
  • 3 Für die Schadensregulierung mit großer Genauigkeit den Unfall der Versicherung melden
    • 3.1 Ist es sinnvoll, der Versicherung den Schaden nicht zu melden?
    • 3.2 Keine Schadensregulierung – Versicherung zahlt nicht nach einem Unfall! “Was kann ich tun?”

Detailansicht: Spezifische Ratgeber zur Schadensregulierung

Wertminderung Restwert Kfz-Gutachten Totalschaden Nutzungsausfall Schmerzensgeld

Schadensregulierung – Wenn beim Autounfall die Versicherung einspringt

Zunächst sind wichtige Sofortmaßnahmen zu treffen, wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden. Dies betrifft nicht nur die Gefahrabwendung und Erste-Hilfe, sondern eben auch die Dokumentation zur späteren Schadensregulierung.

Vor Ort – Dokumentieren Sie den Kfz-Schaden und melden Sie diesen

Bevor die Versicherung Schadensregulierung betreiben kann, muss sie wissen, was eigentlich geschehen ist. Deshalb ist es ratsam, schon vor Ort zu dokumentieren, welche Schäden an den beteiligten Kfz auftreten. Konzentrieren Sie sich dabei nicht nur auf Ihr eigenes Auto, sondern fotografieren Sie nach Absprache auch den Schaden am Fahrzeug Ihres Unfallgegners.

Auch können Sie gemeinsam einen Unfallbericht ausfüllen. Durch die objektive Beschreibung des Geschehens, soll nicht die Schuldfrage geklärt werden. Dies wäre angesichts der ohnehin angespannten Situation weder zu leisten noch zu raten.

Autounfall: Die Versicherung folgt einem standardisierten Ablauf.
Autounfall: Die Versicherung folgt einem standardisierten Ablauf.
Es soll um die Fakten gehen. Ziehen Sie hierzu auch eventuelle Zeugen heran. Der Unfallbericht, welcher im Idealfall auch eine Unfallskizze enthält, sollte von allen beteiligten Fahrern unterschrieben werden, um Gültigkeit zu erlangen.

Notieren Sie sich in jedem Fall

  • den Namen
  • das Kennzeichen und
  • den Namen der Haftpflichtverischerung

Ihres Unfallgegners. Denn ohne einen Ansprechpartner kann es schwerlich zur Schadensregulierung kommen.

Sollte die Polizei zum Unfallort gerufen werden?

Für einen professionellen Unfallbericht können Sie auch stets die Polizei hinzuziehen. Bei Personenschäden oder größeren Sachschäden ist dies ohnehin dringend zu empfehlen. Die Beamten sorgen für eine objektive Aufnahme der Fakten und liefern den Versicherungen nach dem Unfall wichtige Informationen zur späteren Schadensregulierung für Ihr Fahrzeug und das des Unfallgegners.

Wenn Sie den Kfz-Unfall später melden, so ist jede Detailschilderung hilfreich, die den Sachverständigen zu einem genauen Bild der Unfallursachen verhilft. Ein Polizeibericht ist dabei natürlich besonders wertvoll.

Für die Schadensregulierung mit großer Genauigkeit den Unfall der Versicherung melden

Auch bei Vorfällen, bei denen für Sie die Schuldfrage klar scheint, sollten Sie unbedingt große Sorgfalt walten lassen, was die Dokumentation des Unfallherganges angeht. So ist zum Beispiel auch bei einem Auffahrunfall die Versicherung an jedem Detail interessiert.

Der Geschädigte hat das Recht auf einen eigenen Gutachter vor der Schadensregulierung.
Der Geschädigte hat das Recht auf einen eigenen Gutachter vor der Schadensregulierung.
Vor der Schadensregulierung wird die Versicherung einen Sachverständigen beauftragen, sich die Schäden am Kfz anzusehen und ein Gutachen zu erstellen. Deshalb sollte etwa eine Autoreparatur mit der Versicherung abgesprochen werden, um nicht unwissentlich Beweise zu vernichten, ohne welche die Haftpflichtversicherung keine Schadensregulierung abwickeln kann.

Informieren Sie nicht nur die Versicherung des Unfallgegners, in der Annahme, dass diese schon für den Schaden aufkommen wird. Vielmehr sollten Sie den Versicherungsschaden zwei Mal melden – Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung und der des Unfallgegners. Wer der eigentlich “Geschädigte” ist, dessen Schadensregulierung übernommen wird, stellt sich oftmals erst hinterher raus.

Ist es sinnvoll, der Versicherung den Schaden nicht zu melden?

Bagatellschäden bis 750 Euro werden oftmals ohne Umschweife bezahlt. Allerdings kann der Unfallverursacher bei seiner Versicherung hochgestuft werden, was im Zweifel höhere Beiträge für diesen bedeutet. Deshalb könnte dieser es bevorzugen, seiner Haftpflicht den Schaden nicht zu melden. Darauf sollten Sie sich nicht einlassen!

Paragraph 7 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (ABK) sieht es vor, den Versicherungsnehmer dazu zu verpflichten, der eigenen Haftpflichtversicherung jeden Schaden zu melden. Diese Klausel kann in den verschiedenen Policen abweichen, doch begehen Sie in der Regel einen Vertragsbruch, wenn Sie einen Unfall “unter der Hand” klären und sozusagen “private Schadensregulierung” betreiben.

Bei der Kfz-Schadensregulierung nach dem Unfall kann es auch zu Problemen kommen, wenn der Schuldige Unfallflucht begeht. Welche Versicherung zahlt in einem solchen Fall?

Die Organisationen:

Ein Anwalt kann Ihnen zu Ihrem Recht auf Schadensregulierung verhelfen.
Ein Anwalt kann Ihnen zu Ihrem Recht auf Schadensregulierung verhelfen.
  • Zentralruf der Autoversicherer (0800 – 25 026 00 bzw. +49 40 300 330 300 bei Unfällen im europäischen Ausland; zur Ermittlung des Versicherungshauses bei bekanntem Kfz-Kennzeichen des Flüchtigen)
  • Verkehrsopferhilfe e.V. (bei unbekannten Schuldigen)
  • Deutsches Büro Grüne Karte e. V. (bei Unfällen mit Autos, die im Ausland angemeldet sind)

haben sich auf solche Fälle spezialisiert. Kontaktieren Sie diese für weitere Informationen und Hilfe.

Keine Schadensregulierung – Versicherung zahlt nicht nach einem Unfall! “Was kann ich tun?”

In einigen Fällen kann es dazu kommen, dass nach einem Autounfall die Versicherung nicht zahlt. Nicht verzagen! Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie jetzt beraten und bei Aussichten auf Erfolg mit Ihnen vor Gericht Ihr Recht auf Schadensregulierung erstreiten.

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