Diese Strafe droht, wenn der Termin zum TÜV bzw. zur Hauptuntersuchung überzogen wurde:
Fragen und Antworten rund um die Hauptuntersuchung

Für viele Fahrzeughalter ist sie ein lästiges Übel. Ein notwendiges Übel jedoch, das die Verkehrssicherheit gewährleistet – die Kfz-Hauptuntersuchung, kurz Kfz-HU.
In regelmäßigen, nach Fahrzeugtyp jedoch unterschiedlichen Intervallen, muss in Deutschland ein Fahrzeug einer staatlich anerkannten technischen Prüforganisation wie dem TÜV – so auch die umgangssprachliche Bezeichnung für die Hauptuntersuchung – oder der Dekra vorgeführt werden, damit von eigens geschultem Fachpersonal die vorschriftsmäßige Funktion des Fahrzeuges sowie dessen Umweltverträglichkeit überprüft, nachgewiesen und die TÜV-Plakette vergeben werden kann.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Fragen und Antworten rund um die Hauptuntersuchung
- 2 Bußgeldkatalog Hauptuntersuchung: Was kostet es, den Termin zum TÜV am Kfz zu überziehen?
- 3 Wird die HU überzogen, drohen Bußgelder, wenn dies bei einer Kontrolle entdeckt wird. Um Geld zu sparen, sollte der HU-Termin also rechtzeitig angetreten werden.
Ist der TÜV abgelaufen, ist es nicht ratsam, den TÜV zu überziehen, sonst drohen Bußgelder.
Welche Intervalle gelten bei der Hauptuntersuchung von Pkw?
Wann ein Fahrzeughalter mit seinem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung fürs Kfz muss, hängt vom jeweiligen Fahrzeugtyp ab.
Neuwagen müssen bei der ersten HU nur alle 36 Monate zur TÜV Untersuchung. Ab der zweiten Hauptuntersuchung beim TÜV oder der Dekra verkürzt sich das Intervall auf 24 Monate.
Wird beim Motorrad der TÜV fällig, muss der Halter mit seinem Krad ebenfalls alle 24 Monate vorstellig werden.
Für besonders beanspruchte Pkw wie Mietwagen und Taxis gelten andere Regeln für die HU. Die Untersuchung findet bei diesen Fahrzeugen alle 12 Monate statt.
Wann der jeweilige Termin stattfindet, ist auf den TÜV-Plaketten abzulesen, die jedes Jahr in einer anderen Farbe vergeben werden. Zahlreiche Werkstätten erinnern jedoch im Rahmen ihres Serviceprogrammes auch ihre Kunden rechtzeitig an den bevorstehenden Termin.
Von der Hauptuntersuchung ausgenommen sind nach § 29 Abs. 1.1 und Abs. 1.2 der StVZO „Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen“ sowie „Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei“. (nach § 29 Abs. 1.1 und Abs. 1.2 StVZO)
Was wird bei der Haupt- und bei der Abgasuntersuchung untersucht?

Bei der Hauptuntersuchung für den Pkw handelt es sich um eine Funktions-, Wirkungs- und Sichtprüfung vorgeschriebener Bauteile, bei der allerdings nichts zerlegt werden muss. Bei dieser Untersuchung wird die Verkehrssicherheit geprüft, nicht jedoch die Betriebssicherheit.
Untersucht werden bei der HU am Auto selbstverständlich alle sicherheitsrelevanten Bauteile an Achsen und Aufhängungen, die Brems- sowie die Lenkanlage, Räder und Reifen, die Sichtverhältnisse und die gesamte Lichtanlage nebst weiteren Teilen der elektrischen Anlage sowie Fahrgestell Rahmen und Aufbau. Auch die sonstige Ausstattung zur aktiven und passiven Sicherheit unterliegt der Prüfung. Untersucht werden die Bauteile auf den Zustand, also etwaige Korrosion und Alterung, auf Beschädigung und Verschleiß, auf die Funktion sowie auf die Ausführung und die Wirkung, etwa auf die Einhaltung der Grenzwerte.
Die Abgasuntersuchung ist seit einigen Jahren ein Teil der Kfz-Hauptuntersuchung. Aus diesem Grund wird nach dem TÜV am Auto auch nur noch die HU-Plakette vergeben, eine Plakette für die AU wird nicht mehr vergeben.
Wann bekommt man eine Plakette und wann muss man zur Nachuntersuchung?
Eine HU-Plakette wird natürlich nur vergeben, wenn das Fahrzeug mängelfrei ist oder nur geringe Mängel gefunden wurden, die umgehend behoben werden. Bei bestandener Hauptuntersuchung am Auto wird am hinteren Nummernschild die runde Prüfplakette aufgebracht, der Fahrzeughalter erhält eine Prüfbescheinigung, sowie einen Stempel im Fahrzeugschein.
Der Prüfbericht, welcher die Mängel enthält, muss zwar nicht immer mitgeführt, jedoch aufgehoben und auf Verlangen den Behörden oder beim nächsten Prüftermin vorgelegt werden. Werden diese Mängel im Anschluss nicht behoben, drohen Bußgelder.

Ein geringer Mangel (GM) liegt etwa vor, wenn tragende Teile leicht korrodiert sind oder der Aufkleber für die M+S-Reifen falsch aufgebracht wurde. Auch leichte Defekte der Beleuchtungseinrichtung wie defekte Birnen sind nur geringe Mängel, die schnell behoben sind.
Bei der Feststellung erheblicher Mängel (EM) beim TÜV am Kfz wird keine neue Plakette vergeben, der Fahrzeughalter muss zur TÜV-Nachuntersuchung erscheinen, wenn die Mängel behoben wurden. Erhebliche Mängel sind etwa:
- Defekte an der Bremsanlage,
- Beschädigungen der Frontscheibe im Sichtfeld des Fahrers,
- abgefahrene oder beschädigte Bereifung oder
- nicht zugelassenem nachträglich eingebaute Bauteile.
Der Fahrzeughalter hat einen Monat Zeit, die Mängel zu beheben und zur HU-Nachuntersuchung zu erscheinen.
Bei einer Einstufung des Fahrzeuges als verkehrsunsicher (VU) wird keine Plakette vergeben, die alte HU-Plakette wird zusätzlich abgekratzt und das Fahrzeug stillgelegt, da das Fahrzeug nicht mehr für den Verkehr zulässig ist. Dies ist etwa der Fall, wenn tragende Teile erheblich korrodiert oder unsachgemäß repariert sind, die Bremsanlage erhebliche Defekte aufweist oder die Federn der Stoßdämpfer gebrochen sind.
Was kostet am Auto die Hauptuntersuchung und was die Nachuntersuchung?
Die Kosten für die Hauptuntersuchung am Auto sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Derzeit kostet die HU-Untersuchung für Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen von 53,50 Euro (Bayern und Baden Württemberg) bis hin zu 93,90 Euro (TÜV Nord) beziehungsweise 98,90 Eruo, wenn eine Emissionsmessung durchgeführt werden muss.
Für die Nachuntersuchung fällt eine geringere Gebühr an. Hinzuzurechnen sind die jeweiligen Reparaturkosten.
Bußgeldkatalog Hauptuntersuchung: Was kostet es, den Termin zum TÜV am Kfz zu überziehen?

Wird die HU überzogen, drohen Bußgelder, wenn dies bei einer Kontrolle entdeckt wird. Um Geld zu sparen, sollte der HU-Termin also rechtzeitig angetreten werden.
Die Nachuntersuchung sollte ebenfalls rechtzeitig wahrgenommen werden, da sonst ebenfalls ein Bußgeld droht. Beim Termin der Hauptuntersuchung versuchen einige Fahrzeughalter allerdings oftmals zu tricksen, da 2012 die Rückdatierung weggefallen ist. Der neue Termin muss also erst zwei Jahre, nachdem der TÜV die HU vorgenommen hat, wahrgenommen werden. Das Datum wird nicht mehr zurückgerechnet, auch wenn Fahrzeughalter mehrere Monate die Hauptuntersuchung überziehen und der TÜV überfällig wird.
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
HU um zwei bis vier Monate überzogen | 15 € | / |
HU um vier bis acht Monate überzogen | 25 € | / |
HU um mehr als acht Monate überzogen | 60 € | 1 |
Fahrzeug nicht rechtzeitig der Nachprüfung vorgeführt | 15 € | / |
Prüfplakette auf Nummernschild in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand, verdreckt oder verschmutzt | 5 € | / |
Versäumtes Entstempeln der amtlichen Kennzeichen, Betrieb des Fahrzeugs ohne Nachweis der Betriebserlaubnis oder nicht abgeliefertem Fahrzeugschein | 15 € | / |
Missachtung des Verbots beziehungsweise der Beschränkung des Betriebs des Fahrzeugs aufgrund fehlender Prüfplakette | 60 € | 1 |
Anbringen von Einrichtungen am Fahrzeug, welche zu einer Verwechslung mit der Prüfplakette Anlass geben konnten | 10 € | / |
Nichtaufbewahren des Prüfberichts bis zur nächsten HU oder Nichtaushändigen des Prüfberichts auf Verlangen der Zulassungsbehörden | 15 € | / |
Kein vorschriftsmäßiges Prüfbuch für das Fahrzeug geführt | 15 € | / |
Prüfbuch nicht bis zur endgültigen Außerbetriebssetzung des Fahrzeugs aufbewahrt | 15 € | / |
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