Handy am Steuer benutzt?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 8. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Bußgeldtabelle: Handy am Steuer

Tatbe­standBuß­geldPunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
Handy am Steuer ohne Frei­sprech­einrich­tung benutzt100 €1Hier prüfen **
...mit Gefähr­dung150 €21 Monat1 MHier prüfen **
...mit Sach­beschä­digung200 €21 Monat1 MHier prüfen **

Rechnen Sie hier aus, was das kostet!

Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner für das Telefonieren am Steuer

Das Handy am Steuer ist verboten, da nur eine Hand am Lenkrad ist
Das Handy am Steuer ist verboten, da nur eine Hand am Lenkrad ist

Dass das Telefonieren am Steuer zu Ablenkungen führt, haben verschiedene Prüfinstitute bereits bestätigt. Dabei ist es nicht gerade förderlich, dass die Zahlen der Verstöße gegen das Handyverbot kontinuierlich zunehmen. Denn wer der das Smartphone während der Fahrt benutzt, gefährdet die Sicherheit im Straßenverkehr. Dies kann zu Unfällen führen.

Etwa 500.000 Vergehen registrieren die Behörden bundesweit im Jahr (Quelle: Kraftfahrtbundesamt Flensburg). Also etwa 1.400 Delikte ahnden deutsche Behörden pro Tag im Durchschnitt. Laut einer Studie achten besonders Frauen nicht auf das Handyverbot. Die Zahl der Verstöße beim weiblichen Geschlecht steigen dazu stetig.

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FAQ: Handy am Steuer

Welche Sanktionen drohen bei Handy am Steuer?

Werden Sie mit dem Handy in der Hand am Steuer erwischt, drohen ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Ist Handy am Steuer ein A-Verstoß?

Ja, in der Probezeit stellt die Ordnungswidrigkeit „Handy am Steuer“ einen A-Verstoß dar.

Welche Konsequenzen hat Handy am Steuer in der Probezeit?

Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre und der Betroffene muss ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besuchen.

Im Video erklärt: Handy am Steuer

Wann die Nutzung des Handys am Steuer verboten ist, erfahren Sie in diesem Video.
Wann die Nutzung des Handys am Steuer verboten ist, erfahren Sie in diesem Video.

Handy am Steuer: Punkte und Bußgeld

Telefonieren am Steuer lenkt den Fahrer ab. Meist hat er dann nicht beide Hände am Lenkrad, was bei einer plötzlichen Gefahrensituation zu schwerwiegenden Problemen führen kann. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) befasst sich in Paragraph 23 mit dem Tatbestand vom Handy am Steuer.

“Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“ (§ 23 Abs. 1 StVO)

Das Handy im Steuer stellt laut StVO eine Beeinträchtigung des Gehörs dar. Dies kann immer dann besonders zum Problem werden, wenn beispielsweise ein Rettungswagen am Fahrzeug vorbei möchte und der Fahrer das Martinshorn nicht hören kann.

Sollten Sie keinen Platz machen, kann ein weiteres Bußgeld fällig werden. Ähnliches gilt, wenn Sie im Auto zu laute Musik hören und dadurch den Einsatz von Rettungsfahrzeugen behindern. Dieses Delikt wird allerdings nur mit einem Bußgeld von 10 Euro geahndet.

Seit der Punktereform im Mai 2014 ahndet der Bußgeldkatalog das Delikt Handy am Steuer mit 60 Euro und einem Punkt im Zentralverkehrsregister. Mittlerweile hat sich das Bußgeld erneut erhöht. Wer sein Handy am Steuer benutzt, muss nun mit einem Bußgeld von 100 Euro rechnen. Dass Telefonieren am Steuer Punkte in Flensburg nach sich zieht, ist einfach erklärt.

Befahren Sie beispielsweise eine Umweltzone, ohne eine gültige Umweltplakette zu besitzen, kostet dies laut Bußgeldkatalog 80 Euro; jedoch wird kein Punkt fällig. Hierbei gefährdet der Fahrer nicht die Sicherheit des Straßenverkehrs. Beim Telefonieren am Steuer ist der Autofahrer aber abgelenkt und kann Gefahrensituationen so nicht schnell genug erkennen.

Aufgrund der Neuerung in 2014 werden Verkehrsverstöße ab 60 Euro, die die Sicherheit im Straßenverkehr unmittelbar gefährden, mit Punkten bestraft. Hierzu zählt auch das Handyverbot am Steuer.

Auch Fahrradfahrer dürfen nicht während der Fahrt telefonieren. Bei ihnen wird laut Bußgeldrechner und Bußgeldkatalog für die Benutzung des Handys während der Radfahrt eine Buße von 55 Euro fällig.

Wann das Handy am Steuer eine Strafe nach sich zieht

Nicht das Telefonieren am Steuer per se ahndet der Bußgeldkatalog. Es gibt also kein „Handyverbot“ im eigentlichen Sinne. Vielmehr ist die Benutzung von Handys untersagt, worunter auch das Telefonieren fällt. Paragraph 23 der StVO besagt dazu:

“Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist. […]“ (Quelle: § 23 Abs. 1a StVO)

Das bedeutet, dass es sich bereits um eine Ordnungswidrigkeit handelt, sobald sich das Handy nur in der Hand befindet oder der Fahrer es aufnimmt. Der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog, also kurz Bußgeldkatalog, ahndet deshalb jegliche Nutzung des Telefons am Steuer, wenn das Handy dabei in die Hand genommen wird.

Genau wie Telefonieren am Steuer wird auch die Handybenutzung auf dem Fahrrad bestraft
Genau wie Telefonieren am Steuer wird auch die Handybenutzung auf dem Fahrrad bestraft

Beispiele Handyverbot: Was ist am Steuer verboten?

  • Telefonieren, ohne eine Freisprecheinrichtung zu nutzen
  • Handy am Steuer für das Lesen einer SMS-, Whatsapp-Nachricht etc. benutzen
  • Verpasste Anrufe, Benachrichtigungen von sozialen Netzwerken oder Apps sowie die Uhrzeit auf dem Display ablesen
  • Eingehenden Anruf während der Fahrt wegdrücken

Die Liste kann natürlich beliebig erweitert werden. Grundsätzlich ist das Handy am Steuer verboten. Eine Ausnahme hierbei bildet jedoch die Frage, ob zu der Zeit der Motor des Wagens an- oder ausgeschaltet war. Läuft der Motor nicht, weil Sie beispielsweise parken, dürfen Sie das Smartphone im Auto nutzen. Es wird kein Bußgeld fällig. Dies gilt jedoch nicht für das kurze Abschalten des Motors, wie etwa bei einer roten Ampel. Wer also ein Fahrzeug mit Start-Stopp-Funktion besitzt und an einer roten Ampel mit ausgeschaltetem Motor steht, darf auch in dieser Situation sein Handy nicht per Hand bedienen. Ansonsten droht auch in diesem Fall ein Bußgeld.

Auch die Benutzung von Navigationsgeräten am Steuer ist mittlerweile untersagt. Wer also sein Smartphone oder ein anderes elektronisches Gerät zur Navigation nutzt und dieses während der Fahrt bedient, muss, wie beim Telefonieren am Steuer, Punkte in Flensburg und ein Bußgeld erwarten.

Geblitzt mit dem Handy am Ohr: Wie bestraft der Bußgeldkatalog zwei Vergehen?

Das Bluetooth-Headset bewahrt Fahrer davor, geblitzt zu werden mit dem Handy am Ohr
Das Bluetooth-Headset bewahrt Fahrer davor, geblitzt zu werden mit dem Handy am Ohr

Das Telefonieren am Steuer kann durch Behörden bei alltäglichen Kontrollen in der Stadt oder Gemeinde gesehen werden. Wenn beispielsweise die Polizei neben dem Autofahrer steht und sieht, dass er telefoniert, hält sie ihn mit großer Wahrscheinlichkeit an. Eine weitere Möglichkeit der „Kontrolle“ besteht jedoch, wenn ein Autofahrer mit dem Handy geblitzt wird. Hierbei kommt es oftmals auf den individuellen Fall an. Aus diesem Grund finden Sie in diesem Abschnitt Tipps, wie der Bußgeldkatalog zwei Vergehen ahndet.

Sobald ein Autofahrer geblitzt wird, liegt in der Regel entweder ein Geschwindigkeits-, Abstands- oder ein Rotlichtverstoß vor. Kommt dann noch der Tatbestand Unfall wegen Handy am Steuer dazu, spricht der Gesetzgeber von einer Tateinheit.

Der Begriff Tateinheit definiert mehrere Verstöße, die einander überschneiden, also örtlich, zeitlich etc. Eine Tatmehrheit beschreibt hingegen mehrere Taten, die zeitlich aufeinanderfolgen (Handlungsmehrheit).

Werden Sie also geblitzt mit dem Handy in der Hand, kann die deutsche Rechtsprechung in der Regel von einer Tateinheit ausgehen, da sie zeitgleich zu schnell gefahren sind und dabei telefoniert haben. In diesem Fall besagt das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), dass nur das Vergehen mit dem höheren Regelsatz geahndet werden kann. Ist die Geschwindigkeitsüberschreitung laut Bußgeldkatalog teurer, müssen Sie grundsätzlich nur diesen Geldbetrag zahlen.

Alternativen zum Telefon am Steuer

Jegliche Option, mit der der Autofahrer noch beide Hände am Lenkrad hat, um auch vor Gefahren schnell reagieren zu können, kann hier genutzt werden. Beliebt ist die Freisprechanlage oder der Bluetooth-Kopfhörer für Handys. Dabei müssen Sie jedoch beachten, dass Sie das Telefon nicht während der Fahrt in der Hand halten, sondern das Gerät vielmehr in einer Halterung befestigt ist oder neben Ihnen liegt.

Zudem müssen Autofahrer mit einem Bußgeld rechnen, wenn Sie das Handy am Steuer bedienen, auch wenn sie nur ein Telefonat beginnen. Dies muss also vor der Fahrt erledigt werden. Wer gern mit Kopfhörern Auto fährt, sollte darauf achten, dass er die Umgebungsgeräusche hört. Ist dies nicht der Fall schreibt das deutsche Recht eine Buße in Höhe von 10 Euro vor.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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6 Kommentare

  1. Rabia

    10. März 2021 at 17:04

    Hallo undzwar habe ich ein Anliegen. Ich bin am 08.12.20 über eine rote Ampel gefahren. Es folgt ein Fahrverbot von einem Monat. Ich warte noch auf den Bußgeldbescheid, Anhörung ist schon gelaufen. Heute wurde ich mit Handy am Steuer ohne gefährdung bzw Unfall erwischt, es kommt 1 Punkt sowie Bußgeld. Meine frage ist hat das Handy am Steuer Auswirkungen auf mein Fahrverbot ? Ich wurde vor 4 jahren das erstemal mit handy am steuer erwischt. Spielt das jetzt auch eine Rolle ?
    Vielen Dank im Voraus

  2. Loreen

    8. August 2018 at 13:06

    Hallo liebes Team, ich bin heute zum 2. Mal wegen Handy am Steuer angehalten worden. Und das ganze innerhalb von 3 Monaten. Bin ich jetzt beim 2. Mal ein „Wiederholungstäter“ und muss mit einer höheren Strafe rechnen?

    Danke
    Loreen

    • bussgeldrechner.org

      13. August 2018 at 11:07

      Hallo Loreen,

      die erneute Handynutzung kann zu einer Erhöhung der Strafe führen. Wird eine wiederholte Nutzung des Handys am Steuer als grobe und beharrliche Pflichtverletzung ausgelegt, kann zudem ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten verhängt werden.
      Ob dies der Fall ist, muss im Einzelfall geklärt werden.

      Ihr Team von Bußgeldrechner.org

  3. Mike

    27. Oktober 2017 at 23:08

    Hallo, heute wurde ich von zwei Polizisten innerorts herausgewunken, ich wusste zuerst nicht warum, die haben mich mehrfach gefragt, ob ich wüsste weshalb, ich habe drei Mal verneint. Ich hatte noch gefragt wegen Verkehrskontrolle, aber sie haben gesagt ich hätte mein Handy während dem Fahren benutzt, und haben es sich angeschaut, es lag auf meinem Fahrersitz.
    Da ich eine Freisprechanlage im Auto habe, ist es ja quatsch, dass ich es nehme, ich hatte in der Brusttasche meines Hemdes Münzgeld, und wollte dieses in ein Ablagefach im Auto legen, da sammle ich das Kleingeld. Da das Handy in der Brusttasche war, und ich somit nicht an das Münzgeld gekommen bin, habe ich das Handy lediglich herausgenommen, und auf meinen Sitz unter meine Beine gelegt, und wollte dann das Münzgeld aus der Brusttasche kramen.

    Die Polizisten haben gesagt es wäre während der Fahrt nicht erlaubt, das Handy aufzunehmen, und ob ich den Verstoß zugebe. Ich habe gesagt ich wüßte nicht dass das verboten ist, und ich möchte keine Angaben zur Sache machen.Die haben dann noch etliche Male nachgebohrt, ich habe immer wieder gesagt das ich keine Angaben zur Sache machen möchte.

    Dann haben Sie einen angekreuzten Zettel mir gegeben und mitgeteilt, ich würde Post bekommen. Wie geht es nun weiter, ich fühle mich abgezockt und sehe das nicht ein, einfach zu schlucken ???

    Danke

    Mike

    • bussgeldrechner.org

      13. November 2017 at 8:32

      Hallo Mike,

      es ist nicht erlaubt, während der Fahrt das Handy in die Hand zu nehmen. Dementsprechend müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

      Ihr Team von bussgeldrechner.org

  4. J. Sasse

    23. Juli 2016 at 17:41

    Soviel ich weiß, ist die Ortsveränderung des Mobiltelefons, also das Indiehandnehmen und woanders ablegen, so wie das Benutzen mit jedem abgeschalteten Motor beliebiger Fahrzeuge erlaubt.
    Das Ablegen ist kein Benutzen und ein abgestellter Motor ist aus, auch ein durch Start – Stop – Automatik wieder gestarteter Motor verbietet ja sofort das Weiter – Benutzen des Telefons.
    Da kann man es bei Grünlicht ja auch vorher weglegen und dann von Hand den Motor starten.
    Im Gegenteil verleitet eine Start – Stop – Automatik ja eher weiter zu telefonieren, da beide Hände frei bleiben.
    Welch idiotische Urteile.

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