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Fußgänger: Bußgeldkatalog und Ratgeber

Wer als Fußgänger die Fahrbahn überquert, muss dies unter Beachtung der Verkehrslage tun.
Als Fußgänger die Fahrbahn überqueren: Nur unter Beachtung der Verkehrslage. Dazu zählen Lichtzeichenanlagen und Markierungen.
Auf Deutschen Straßen ist jede Einzelheit geregelt. Dabei vergisst die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch Fußgänger nicht. Doch welche Strafen drohen einem Verkehrsteilnehmer, der zu Fuß unterwegs ist, wenn dieser sich nicht an die Regeln hält?

Können beispielsweise Flensburger Punkte für Fußgänger drohen, wenn sie über die Straße gehen, obwohl die Fußgängerampel auf rot steht? Ja, durchaus. Dazu droht ein Bußgeld. Doch eine rote Ampel für Fußgänger ist nicht alles, was diese im täglichen Straßenverkehr zu beachten haben.

Näheres dazu folgt in unserem Ratgeber zum Fußverkehr. Eine Tabelle mit Bußgeldern, die der Bußgeldkatalog für Fußgänger bereit hält, finden Sie weiter unten.

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Fußgänger: § 25 StVO widmet sich dem “Fußverkehr”
    • 1.1 Rote Ampel: Auch Fußgänger sind an die Lichtzeichen gebunden
  • 2 Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog gegen Fußgänger verhängt werden können

Fußgänger: § 25 StVO widmet sich dem “Fußverkehr”

Die Straßenverkehrsordnung legt in erster Linie fest, welche Regeln Kraftfahrer im fließenden und stehenden Verkehr zu beachten haben. Doch natürlich gibt es auch Verkehrsregeln für Fußgänger. Denn im Straßenverkehr muss jeder Rücksicht nehmen und die eigene Verantwortung wahrnehmen, für Sicherheit zu sorgen. Der Gesetzestext lautet also wie folgt (in Auzügen):

§ 25 StVO – Fußgänger

(1) Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden.

Bußgeld für Fußgänger: Eine rote Ampel gilt auch für zu Fuß Gehende.
Bußgeld für Fußgänger: Eine rote Ampel gilt auch für zu Fuß Gehende.

Letztlich darf ein Fußgänger sich laut StVO nicht mitten auf einer Fahrbahn aufhalten. In Ermangelung von Alternativen darf am Fahrbahnrand gegangen werden.

Besonders häufig wird freilich Absatz 3 missachtet. Die im Juristendeutsch sogenannte “Lichtanlage” ist natürlich die Ampel für Fußgänger. Eine rote Ampel zu überqueren, hat auch für Verkehrsteilnehmer Konsequenzen, die ohne Fahrzeug unterwegs sind.

Rote Ampel: Auch Fußgänger sind an die Lichtzeichen gebunden

Eine rote Fußgängerampel verstehen einige Passanten oftmals eher als Empfehlung zur Rast denn als echte Weisung. Doch wer als Fußgänger bei rot über die Ampel geht, riskiert mehr als ein (zugegebenermaßen geringes) Bußgeld. Neben der nicht zu missachtenden Gefährdung, in die sich ein Jeder begibt, der Lichtzeichen ignoriert, können auch Punkte für Fußgänger verteilt werden.

Diese sind im Bußgeldkatalog für Fußgänger im Absatz “rote Ampel” zwar nicht vorgesehen, doch können Behörden durchaus zu dieser Maßnahme greifen. Sie werden dies vor allem dann tun, wenn eine besondere Gefährdung aus dem Rotlichtverstoß des Fußgängers resultierte.

In Deutschland kann theoretisch jeder ab 12 Jahren Punkte in Flensburg kassieren, wenn eklatante Verstöße gegen die StVO vorliegen. Somit kann es sein, dass junge Leute später aufgrund früherer Verfehlungen nicht zur Führerscheinprüfung zugelassen werden. In der Praxis ist dies jedoch noch einigermaßen unüblich. Wenn Sie als Fußgänger eine rote Ampel überqueren, muss mit Bußgeld gerechnet werden.

Sanktionen, die laut Bußgeldkatalog gegen Fußgänger verhängt werden können

VERSTOSSBUSSGELD
Betreten der Autobahn oder Kraftstraße10 €
Fußgängerampel bei rot überquert5 €
- mit Unfallfolge10 €
Fahrbahn unachtsam, nicht auf dem kürzesten Weg oder in einem dafür ausdrücklich nicht zugelassenen Bereich überquert5 €
- mit Unfallfolge10 €
Außerorts nicht am linken Fahrbahnrand gelaufen5 €
Eine Absperrung überstiegen5 €
- mit Unfallfolge 10 €
Verkehrsgebundene Weisung eines Polizisten missachtet5 €

Das Zeichen 259 markiert ein Verbot für Fußgänger, einen bestimmten Bereich zu betreten.
Das Zeichen 259 markiert ein Verbot für Fußgänger, einen bestimmten Bereich zu betreten.
Bei Ordnungswidrigkeiten im Fußverkehr ist zu beachten , dass zusätzlich zum Bußgeld auch Strafverfahren eingeleitet werden können (z.B. für Fußgänger, die eine rote Ampel missachteten und infolge dessen einen Unfall verursachen). In jedem Fall werden eventuell erhobene Schadensersatzansprüche zurückgewiesen oder niedrig ausfallen, wenn der Fußgänger sich im Verkehr nicht vorschriftsmäßig verhalten hat.

Wenn Sie als Fußgänger die verkehrsbezogene Weisung eines Polizisten ignorieren und Fahranfänger sind, wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert und ein Aufbauseminar steht dann auch an.

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