
Bevor Sie in Deutschland ein motorisiertes Fahrzeug fahren dürfen, benötigen Sie in den meisten Fällen eine Fahrerlaubnis. Diese erwerben Sie unter verschiedenen Voraussetzungen bei einer Fahrschule.
In folgendem Ratgeber lesen Sie, welche Führerscheinklassen es gibt und welches Mindestalter gilt. Welche weiteren Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um beispielsweise den Autoführerschein machen zu können? Hier lesen Sie, welche alten Führerscheinklassen es gab und wie nun die neuen aussehen.
Inhaltsverzeichnis
Aktuelle Führerscheinklassen in Deutschland: 3. Führerscheinrichtlinie
Seit 2013 gelten neue Führerscheinklassen. Der Staat führte diese auf Basis der Führerscheinrichtlinie der EU aus dem Jahr 2006 ein. Ziel war es, innerhalb der EU die Führerscheinklassen bis 2013 zu vereinheitlichen.
Grob lassen sich die Führerscheinklassen in folgende Kategorien unterteilen:
- Kleinkrafträder (AM)
- Motorräder und Krafträder (A1, A2, A)
- Mehrspurige Kraftfahrzeuge (B, C1, C)
- Omnibusse (D1, D)
- Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, CE, D1E, DE)
Übersicht der EU-Führerscheinklassen
Folgender Übersicht können Sie die Führerscheinklassen entnehmen:
Fahrerlaubnisklasse | Fahrerlaubnisklassebis 2013 | Fahrzeugdefinition |
---|---|---|
AM | M bzw. S | - Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) - Dreirädrige Kleinkrafträder - Vierrädrige Krafträder |
A1 | A1 bzw. B | - Krafträder - Dreirädrige Kraftfahrzeuge |
A2 | A (leistungsbeschränkt) | Krafträder mit Motorleistung von nicht mehr als 35 kW |
A | A bzw. B | - Krafträder - Dreirädrige Kraftfahrzeuge |
B | B | - Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg - mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr 750 kg |
BE | BE | Zugfahrzeug der Kl. B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse zwischen 750 kg und 3.500 kg |
C1 | C1 | - Kraftfahrzeuge zwischen 3.500 kg und 7.500 kg - mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg |
C1E | BE bzw. C1E | Zugfahrzeug der Kl. B in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg - Zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 12.000 kg Zugfahrzeug der Kl. C1 in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg - Zulässige Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg |
C | C | Kraftfahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg - Mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg |
CE | CE | Zugfahrzeug der Kl. C in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg |
D1 | Kraftfahrzeuge zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen; Länge nicht mehr als 8 m - Mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg |
|
D1E | D1E | Zugfahrzeug der Kl. D1 in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg |
D | D | Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als acht Personen - Mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg |
DE | DE | Zugfahrzeug der Kl. D in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg |
T | T | - Zugmaschine, Höchstgeschwindigkeit 60 km/h - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen, Höchstgeschwindigkeit 40 km/h |
L | L | - Zugmaschinen, Höchstgeschwindigkeit 40 km/h - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen, Höchstgeschwindigkeit 25 km/h |
Das müssen Sie zu den PKW-Fahrerlaubnisklassen wissen

Möchten Sie eine PKW-Führerscheinklasse beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.
So ist eine theoretische und praktische Ausbildung bei einer Fahrschule mit anschließender Prüfung Pflicht.
Darüber hinaus gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Allerdings können Sie den Führerschein bereits auch mit 17 Jahren erwerben, dürfen dann aber nur mit einer eingetragenen Person, die auf dem Beifahrersitz Platz nimmt, fahren.
Die Fahrerlaubnis ist bei der Führerscheinstelle zu beantragen. Hierzu benötigen Sie ein biometrisches Passbild. Zusätzlich bedarf es eines Nachweises über einen Sehtest und einen Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses.
Erwerben Sie die Führerscheinklasse B, sind darin die Klasse AM und L eingeschlossen.
Welche Voraussetzungen müssen bei den LKW-Fahrerlaubnisklassen erfüllt sein?
Um eine der Fahrerlaubnisklassen für LKW auf dem Führerschein eingetragen zu bekommen, sind weitaus mehr Voraussetzungen zu erfüllen. Neben dem obligatorischen Erste-Hilfe-Kurs ist ein augenärztliches und allgemeines ärztliches Zeugnis Pflicht.
Für die Führerscheinklassen C1 und C1E ist ein Mindestalter von 18 Jahren festgeschrieben. Für erstere müssen Sie im Besitz der Klasse B sein, für letztere der Klasse C1. Erwerben Sie den Führerschein für Klasse C1E, ist die Klasse BE eingeschlossen. Sofern Sie bereits die Klasse D1 erworben haben, erhalten Sie dann zusätzlich die Klasse D1E.
Komplizierter wird es bei den Führerscheinklassen für schwerere LKW. Für die Klassen C und CE gilt ein Mindestalter von 21 Jahren. Absolvieren Sie eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer o. Ä., können Sie bereits mit 18 Jahren die Klasse erwerben. Um die Führerscheinklasse C zu erhalten, benötigen Sie vorher den B-Führerschein. Möchten Sie den CE-Führerschein erwerben, müssen Sie im Vorbesitz der Klasse C sein.
Erwerben Sie den CE-Führerschein, erhalten Sie die Klasse C1E, BE und T automatisch. Besitzen Sie bereits die Führerscheinklasse D, bekommen Sie zusätzlich noch die Klasse DE.
Welches Mindestalter gilt bei den Motorradklassen?
Gerade hinsichtlich der Führerscheinklassen beim Motorrad kommen immer wieder Fragen rund um das Mindestalter auf. Folgendes gilt:
- Klasse AM: Mindestalter 16 Jahre
- Klasse A1: Mindestalter 16 Jahre
- Klasse A2: Mindestalter 18 Jahre
- Klasse A
- Krafträder: Mindestalter 24 Jahre bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge: Mindestalter 21 Jahre
Manche Fahrerlaubnisklassen schließen bereits andere Klassen mit ein, sodass nur eine Ausbildung nötig ist:
- Klasse A1 schließt AM ein
- Klasse A2 schließt A1 und AM ein
- Klasse A schließt A1, A1 und AM ein
Führerscheinklassen: Aus alt mach neu
Fahrzeuge | alte Fahrerlaubnisklasse | neue Fahrerlaubnisklasse |
---|---|---|
Leistungsunbeschränkte Krafträder | 1 | A |
Krafträder bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg | 1a | A2 |
Krafträder bis 125 cm3, bis 11 kW | 1b | A1 |
KFZ über 7.500 kg, Züge mit mehr als drei Achsen | 2 | C und CE |
KFZ bis 7.500 kg | 3 | B, BE, C1 und C1E |
Abhängig von zulässiger Gesamtmasse des Fahrzeugs zur Fahrgastbeförderung | 2, 3 | D, DE, D1 und D1E |
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50km/h bzw. 50 cm3 | 4 | AM |
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