Auf dem Fahrrad ein Kind falsch transportiert?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 1. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Bußgeldkatalog und Bußgeldrechner für die korrekte Mitnahme von Personen auf dem Fahrrad

Wie auch beim Auto muss auf dem Fahrrad ein Kind in einem sicheren Sitz platziert sein
Wie auch beim Auto muss auf dem Fahrrad ein Kind in einem sicheren Sitz platziert sein

Andere Personen und Kinder auf dem Rad mitzunehmen, kann höchst gefährlich sein. Aus diesem Grund schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) strenge Reglements vor, wie ein Fahrrad für ein Kind beschaffen sein muss. Doch worauf ist zu achten, wenn Sie auf Ihrem Fahrrad ein Kind mitnehmen?

Auf dem Fahrrad: Kindertransport in der StVO

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt auch für Fahrradfahrer. Einige Paragraphen sind deshalb speziell an die Zweiräder gerichtet. So zum Beispiel auch § 21 Absatz 3 der StVO, der die Personenbeförderung regelt.

FAQ: Personenbeförderung auf dem Fahrrad

Ist bestimmt, ob und Personen auf dem Fahrrad mitgenommen werden dürfen?

Ja, in § 21 der StVO ist definiert, dass Kinder bis zum 7. Lebensjahr mitgenommen werden dürfen. Die Personenbeförderung ist nur mit einem geeigneten Kindersitz oder Anhänger zulässig. Weiterhin dürfen Sie auch Erwachsene mitnehmen. Jedoch nur dann, wenn die Fahrräder auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind.

Ist festgelegt, welche Kindersitze zu verwenden sind?

Nein, die StVO legt fest, dass Kindersitze zu verwenden sind, jedoch nicht wie diese aussehen müssen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Mit welchen Bußgeldern ist bei einer unzulässigen Beförderung zu rechnen?

Gemäß dem Fahrrad-Bußgeldkatalog werden 5 Euro fällig, wenn Kinder oder Personen ordnungswidrig befördert werden. Mehr zu den möglichen Sanktionen lesen Sie hier.

Die wichtigsten Bestimmungen zusammengefasst:

  • Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen Kinder bis zum 7. Geburtstag mitnehmen.
  • Aber auch nur dann, wenn besondere Sitze für Kinder vorhanden sind
  • und sie durch Radverkleidungen oder anderweitige Vorkehrungen davor geschützt sind, nicht mit den Füßen in die Speichen zu kommen.
  • Erwachsene dürfen nur dann mitgenommen werden, wenn das Fahrrad für den Personentransport baulich geeignet ist.

Doch neben den Kindersitzen haben sich auch Anhänger für die Kleinen bei den deutschen Eltern durchgesetzt. Gerade bei zwei Kindern oder Zwillingen ist der geeignete Anhänger eine bessere Alternative zum Kindersitz am Fahrrad.

Auch hier regelt der § 21 (3) der StVO:

  • Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, dürfen Kinder bis zum 7. Geburtstag hinter Fahrrädern in Anhängern mitnehmen.
  • Diese Regelung gilt nur für die Beförderung von maximal zwei Kindern.

Allgemein gilt: Wer mit dem Fahrrad einen Kindertransport wagen möchte, sollte auf sichere Kindersitze oder Anhänger bauen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, Experten zu befragen und sich gut beraten zu lassen. Zudem gibt es zahlreiche Sicherheitszertifikate von TÜV, Dekra sowie weiteren glaubhaften Institutionen.

Wer mit Fahrrad und mit Kind unterwegs ist, sollte sich sicher fühlen. Billige Kindersitze versprechen zwar viel, können aber meist nicht in der Qualität und Sicherheit überzeugen.

Einige Hersteller produzieren zahlreiches Equipment für den Kindertransport mit dem Fahrrad. Die StVO lehnt diese nicht grundsätzlich ab, da sie nur „Sitze für Kinder“ definiert, aber nicht beschreibt, wie diese aussehen sollen. So können Sie also Design, Verarbeitung etc. selbst wählen. Wollen Sie jedoch Kinder mit dem Fahrrad transportieren, muss sich auch das Kind sicher fühlen und nicht an wichtige Teile des Rads gelangen. So können nämlich schnell Unachtsamkeiten und Sicherheitsgefährdungen entstehen.

Ein Baby auf dem Fahrrad mitnehmen

Für Fahrrad-Fahrer ist der Kindertransport oftmals nicht leicht
Für Fahrrad-Fahrer ist der Kindertransport oftmals nicht leicht

Die Straßenverkehrsordnung sieht kein Mindestalter für Kinder vor, die Sie auf dem Rad mitnehmen können. Aus diesem Grund ist es theoretisch auch möglich, ein Baby auf dem Fahrrad mitzunehmen. Zudem gibt es auch keinerlei Gesetze, die eine bestimmte Größe der Kinder bestimmen. So liegt also die Verantwortung bei den Eltern, einzuschätzen, ab wann sie das Baby auf dem Fahrrad mitnehmen.

Experten empfehlen, dass das Baby erst ab dem Alter von 11 Monaten mitgenommen werden sollte. Vorher ist es noch zu schwach, sollte eher im Bett liegen und kann seinen Kopf noch nicht richtig halten, da die Nackenmuskulatur noch nicht ausgebildet ist.

Selbst die kleinste Unebenheit auf der Straße muss der Wirbelsäule des Babys standhalten. Deshalb ist eine gute Federung des Fahrradanhängers wichtig. Radfahren mit einem Baby kann für das Kleine jedoch anstrengend werden. Daher empfehlen Experten, dass die Fahrt nur maximal drei Stunden dauern sollte und die Route lediglich über befestigte Wege führt.

Fahrrad und Kinder: Der Transport im Bußgeldkatalog

Fahrradfahren mit einem Kind, das verkehrswidrig im Kindersitz oder einem Anhänger sitzt, kann Bußgelder nach sich ziehen, sobald Sie von der Polizei kontrolliert werden. Ursprünglich sah der Fahrrad-Bußgeldkatalog auch Bußgelder vor, wenn eine Person auf dem Fahrrad ein älteres Kind beförderte. Neuerdings gilt jedoch, dass auch Erwachsene mit dem Fahrrad transportiert werden dürfen. Dafür ist jedoch die Voraussetzung, dass das Fahrrad auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind. Ist das nicht der Fall, droht weiterhin ein Bußgeld.

Das Bußgeld für Fahrrad-Fahrer mit einem nicht richtig gesicherten Kind
Das Bußgeld für Fahrrad-Fahrer mit einem nicht richtig gesicherten Kind

Ebenfalls 5 Euro müssen Sie beim Fahrradfahren mit dem Kind bezahlen, wenn es ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorkehrungen befördert wurde. Sollten Sie ein Fahrrad mit Kinder- oder Babyanhänger besitzen und einen Sprössling über dem 7. Geburtstag mit diesem transportieren, müssen Sie ebenfalls ein Bußgeld von 5 Euro zahlen. Die gleiche Maßnahme sieht der Fahrrad-Bußgeldkatalog beim Transport von mehr als zwei Kindern im Anhänger vor.

Die Bußgelder sind zwar vergleichsweise gesehen nicht hoch, jedoch ist jedem, der sein Kind auf dem Fahrrad mitnehmen möchte, davon abzuraten, das Risiko einzugehen. Denn die Sicherheit des Kindes und des Verkehrs ist gefährdet, wenn der Kleine nicht richtig gesichert ist.

Wer auf seinem Gepäckträger vom Fahrrad kein Kind, sondern eine ältere Person mitnimmt, muss ebenfalls mit einem Bußgeld von 5 Euro rechnen. Hierbei ist auch die Verkehrssicherheit gefährdet, da das hintere Rad für diese Belastung nicht ausgelegt ist. Es beeinträchtigt also das Fahrverhaltes des Fahrrads. Etwas anderes gilt – wie bereits erwähnt – wenn das Fahrrad für den Transport von Personen ausgelegt ist.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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