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Der Bußgeldkatalog (kurz: Bkat) ist eine Anlage der Bußgeldkatalog-Verordnung (kurz: BkatV). Aus diesem geht hervor, wann Verkehrsteilnehmer mit einer Verwarnung, einem Bußgeld oder einem Fahrverbot rechnen müssen, wenn sie sich mit ihrem Fahrzeug nicht an die Verkehrsregeln halten.
In dem Bußgeldkatalog ist immer der Tatbestand, welcher die Behörde dem Verkehrssünder dann vorwirft, zu finden und der entsprechende Paragraph der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), aus welchem sich der Tatbestand ergibt. Darüber hinaus ist der Regelsatz, also die Geldbuße und das eventuelle Fahrverbot aufgeführt.
Inhaltsverzeichnis
Bußgelder, Fahrverbot und Punkte in Flensburg: Was ist wo geregelt?
Die Vorschriften aus dem Bußgeldkatalog fußen auf verschiedenen Gesetzen:
- dem Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- der Straßenverkehrsordnung (StVO)
- dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
- der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
So regelt das StVG beispielsweise, wann mit einem Fahrverbot zu rechnen ist:

Wird gegen den Betroffenen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24, die er unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, eine Geldbuße festgesetzt, so kann ihm die Verwaltungsbehörde oder das Gericht in der Bußgeldentscheidung für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen.
Hieraus ergibt sich, dass Betroffene, die eine Ordnungswidrigkeit vorsätzlich oder fahrlässig begehen, mit einem Fahrverbot rechnen müssen. Wer die 0,5-Promille-Grenze missachtet, sollte ebenfalls nach § 25 StVG mit einem Fahrverbot rechnen.
Eine Ordnungswidrigkeit begehen Sie, wenn Sie eine Rechtsregel geringfügig verletzen. Nach § 1 Abs. 1 OWiG kann diese Rechtsverletzung mit einer Geldbuße (umgangssprachlich Bußgeld) und speziell im Verkehrsrecht mit einem Fahrverbot belangt werden.
Die StVO regelt konkret, welche Verkehrsregeln im Straßenverkehr zu beachten sind. So ergibt sich aus dieser Verordnung beispielsweise, wann das Überholen erlaubt ist und was es in Sachen Geschwindigkeit zu beachten gilt.
Die FeV legt weitere Regelungen fest, was Verkehrsteilnehmer hinsichtlich ihrer Fahrerlaubnis beachten sollten.
Auch wenn der Flensburger Punktekatalog oft mit dem Bußgeldkatalog gleichgesetzt wird, ist zu beachten, dass sich die Zähler nicht direkt aus diesem ergeben. Vielmehr sind die Punkte in der Anlage 13 der FeV geregelt. Die zuständige Behörde ist das Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg, die diese in das Fahreignungsregister einträgt.
Was lässt sich aus dem Bußgeldkatalog hinsichtlich der A- und B-Verstöße ablesen?
Auch wenn diese Information, ähnlich wie die Punkte nicht im offiziellen Bußgeldkatalog zu finden sind, veröffentlichen die zuständigen Behörde, unter anderem das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, Übersichten (sog. Punktekatalog). Aus denen gehen alle Informationen, wie das Bußgeld, die Punkteanzahl, das Fahrverbot, gebündelt hervor.
Diese Tabellen sehen wie folgt aus:
BKat-Nr. | Delikt | Punkte | FaP-Kategorie | Regelsatz (in Euro) | Fahrverbot |
---|---|---|---|---|---|
11.3.7 | 41-50 km/h - innerhalb geschlossener Ortschaft | 2 P | A | 200 | ja |
Die Spalte „FaP-Kategorie“ zeigt an, ob es sich bei dieser Ordnungswidrigkeit um einen A- oder B-Verstoß handelt und Autofahrer in der Probezeit mit weiteren Konsequenzen rechnen müssen. „FaP“ steht dabei für „Fahrerlaubnis auf Probe“.
Wie hoch kann ein Bußgeld ausfallen und wann drohen Punkte laut FeV-Katalog?

Der Bußgeldkatalog legt die Regelsätze für die Verkehrsstrafen fest. Das heißt also, dass die zuständige Behörde oder der Richter, wenn es zu einer Verhandlung kommt, andere Bußgelder verlangen kann.
Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die begangene Ordnungswidrigkeit nicht den gewöhnlichen Tatumständen, wie sie der Bußgeldkatalog vorsieht, entspricht.
Beläuft sich das Bußgeld auf bis zu 55 Euro, wird offiziell von einer Verwarnung gesprochen. Die Behörde eröffnet dann kein Bußgeldverfahren und es erfolgt keine Eintragung ins Fahreignungsregister.
Liegt das Bußgeld über 55 Euro geht Ihnen ein Bußgeldbescheid zu. Je nachdem was Ihnen vorgeworfen wird, drohen dann auch Punkte.
Nach § 24 StVG Abs. 2 kann eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 2.000 Euro bestraft werden.
Punktekatalog in Flensburg: Wie funktioniert das mit den Punkten?
Das Fahreignungsregister sieht bei manchen Ordnungswidrigkeiten Punkte vor. Laut Anlage 13 der FeV drohen drei Zähler laut diesem Strafenkatalog, wenn Sie eine Straftat begehen und Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird. Mit zwei Punkten müssen Sie rechnen, wenn eine Straftat vorliegt und die Fahrerlaubnis nicht entzogen wird. Beeinträchtigten Sie in besonderer Weise die Verkehrssicherheit, sind ebenfalls zwei Punkte veranschlagt.
Ein Punkt droht, wenn Sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Beispielsweise ist dies der Fall, wenn Sie innerhalb einer geschlossenen Ortschaft 21- 25 km/h zu schnell fahren. Missachten Sie den Abstand bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h und dieser beträgt weniger als 5/10 des halben Tachowertes, erhalten Sie ebenfalls einen Punkt.
Sammeln Sie laut Strafenkatalog im Verkehr acht oder mehr Punkte, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Um diese wiederzuerhalten, müssen Sie den Führerschein neu beantragen und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren.
Wann verjähren die Punkte in Flensburg?

Seit Mai 2014 gelten die neuen Tilgungsfristen für Zähler: Bei Ordnungswidrigkeiten, die einen Punkt nach sich ziehen, verjähren diese nach 2,5 Jahren. Erhielten Sie für eine Ordnungswidrigkeit zwei Punkte, verjähren diese nach fünf Jahren, bei Straftaten mit drei Punkten, beträgt die Frist zehn Jahre. Die Frist beginnt mit dem Tag der Rechtskraft.
Beachten Sie allerdings, dass die Zähler dann noch nicht endgültig gelöscht sind. Hinzu kommt nämlich noch die sogenannte Überliegefrist von einem Jahr. Diese stellt sicher, dass Ordnungswidrigkeiten, die Auswirkungen auf den Punktestand haben, auch nach Ihrer Tilgung zum Gesamtpunktestand hinzugezogen werden können, wenn die Speicherung eines anderen Punktes erst nach Ablauf der Tilgungsfrist erfolgt.
Wann erhalten Sie einen Bußgeldbescheid?
Begehen Sie laut Bußgeldkatalog eine Ordnungswidrigkeit, erhalten Sie nach einigen Wochen einen Bußgeldbescheid. Aus diesem gehen folgende Angaben laut § 66 OWiG hervor:
- Angaben zur Person sowie Name und Anschrift
- Bezeichnung der Tat
- Zeit und Ort
- angewandte Bußgeldvorschrift laut Strafkatalog
- Beweismittel
- Geldbuße und Nebenfolgen
Zu den Nebenfolgen gehört beispielsweise ein etwaiges Fahrverbot. Punkte müssen an dieser Stelle nicht unbedingt aufgeführt sein.
Zu dem Bußgeld, welches der Bußgeldkatalog festlegt, kommen Gebühren von insgesamt 28,50 Euro hinzu. Die Zahlung ist nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen an die angegebene Behörde zu entrichten.
Wie können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?
Wichtig ist, dass Sie Ihr Aktenzeichen angeben, damit die Behörde Ihren Einspruch dem Bußgeldverfahren zuordnen kann.
Benötigen Sie dabei Unterstützung oder haben Sie sonstige Fragen zum Bußgeldkatalog, kontaktieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Ihre Chancen einschätzen, ob ein Einspruch überhaupt lohnenswert ist.
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