
Für einen Bußgeldbescheid gelten Fristen, sowohl für den Bürger, als auch für die Behörde. Beide Seiten haben die jeweiligen Zeitspannen einzuhalten, um Nachteile abzuwenden. Auf Seiten der Behörde droht die Verjährung für das Bußgeld, weshalb sie in wenigen Monaten aktiv werden muss.
Der Bürger muss auf den Bescheid über seine Ordnungswidrigkeit rechtzeitig antworten, da sonst weitere Sanktionen auf ihn zukommen. Dafür hat er allerdings nicht Monate, sondern nur wenige Wochen Zeit. Wie lange genau, darüber klärt dieser Artikel auf. Wir nehmen außerdem in den Fokus, inwiefern ein Bußgeld mit Fristen verbunden ist und wie diese unterbrochen werden können. Dafür brauchen Sie nicht immer einen Anwalt.
Inhaltsverzeichnis
Welche Frist gilt für den Bußgeldbescheid auf Seiten der Behörde?
Wenn Sie zu schnell gefahren sind, einen Parkverstoß begangen haben oder durch andere Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr auffällig geworden sind, werden Sie wahrscheinlich innerhalb weniger Monate Post bekommen. Denn die Bußgeldstelle wird sie darüber informieren, was Ihnen zur Last gelegt wird und welche Sanktionen auf Sie zukommen. Dieses Dokument ist der Bußgeldbescheid. Die Frist der Zustellung desselben beträgt in der Regel drei Monate nach der vorgeworfenen Tat. Das ist die reguläre Verjährungsfrist.
Wie lange dauert es, bis ein Bußgelbescheid bei mir ankommt?
Es ist deshalb nicht pauschal zu sagen, wann Sie nicht mehr mit einer Ahndung Ihrer Ordnungswidrigkeit rechnen müssen. Dasselbe gilt für Strafzettel. Die Frist der Zustellung des darin angekündigten Schreibens beträgt ebenso grundsätzlich drei Monate. Doch auch hier können Umstände dazu führen, dass der Bescheid später zugeht, ohne dass er verjährt. Auch hier kann dem Bescheid über das Bußgeld ein Anhörungsbogen vorausgehen, wodurch die Verjährungsfrist unterbrochen wird. Auf diesen sollten Sie unbedingt antworten und nicht auf eine Verjährung hoffen. Zur Tat selbst können Sie auf dem Anhörungsbogen schweigen. Persönliche Angaben müssen allerdings gemacht werden.
Um über die Umstände Sicherheit zu erlangen und herauszufinden, ob der Bußgeldbescheid in der Frist angekommen oder bereits Verjährung eingetreten ist, können Sie Einsicht in Ihre Fallakte fordern. Danach erst ist zu entscheiden, ob sich ein Einspruch lohnt. Für beide Schritte ist es ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Die Frist für die Zustellung vom Bußgeldbescheid ist nur die eine Seite der Medaille. Entscheidender noch ist es, dass Sie Ihre Pflichten kennen. Welche Frist bei einer Ordnungswidrigkeit für den Bürger besteht, wird im Folgenden erläutert.
Fristen beim Bußgeldbescheid: Einspruch und Zahlung
Wenn Sie einen Brief in der Post finden, in dem Sie dazu aufgefordert werden, Geld zu zahlen, stellt sich natürlich gleich die Frage, ob das auch zu umgehen ist. Sobald Sie Zweifel an den vorgebrachten Vorwürfen haben oder der Bescheid Fehler zu enthalten scheint, könnte sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in einer Frist von zwei Wochen lohnen. Dieser Schritt sollte jedoch gut überlegt sein und mit einem Anwalt besprochen werden.
Die Einspruchsfrist beim Bußgeldbescheid beträgt generell zwei Wochen ab Erhalt desselben. Sollten Sie die Frist für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verstreichen lassen, ist der geforderte Betrag zu zahlen. Auch hier gilt eine Zahlungsfrist von zwei Wochen.
Die Bußgeldbescheid-Frist von zwei Wochen, sowohl für den Einspruch, als auch für die Zahlung kann in manchen Fällen zu kurz sein. Wenn Sie etwa bei der Zustellung im Urlaub waren oder auf Geschäftsreise, werden Sie die Fristen vom Bußgeldbescheid nicht einhalten können. In solchen Fällen können Sie eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. So gewinnen Sie Zeit, in der Sie ein weiteres Vorgehen planen können.
Für diesen Schritt braucht es allerdings nachvollziehbare Gründe und entsprechende Nachweise. Hier können Urlaubsunterlagen wie
- Flugtickets
- Hotelrechnungen
hilfreich sein. Auch eine Erklärung Ihres Arbeitsgebers kann zum Ziel führen.
Die Frist für Blitzer-Vergehen ist dieselbe
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im deutschen Straßenverkehr. Doch auch Rotlichtverstöße werden geblitzt. Die Frist für den Bußgeldbescheid ist in dem Fall dieselbe wie bei einem Knöllchen.
Wenn nach drei Monaten noch keine Post im Briefkaten liegt, ist die Wahrscheinlichkeit, noch etwas von der Bußgeldstelle zu hören minimiert, allerdings nicht ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist beträgt auch hier drei Monate, doch können interne Vorgänge diese unterbrechen.
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