Wenn das Bußgeld zu hoch ist: Wie kann das passieren?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Ihnen erscheint das Bußgeld zu hoch?

Erscheint Ihnen das Bußgeld zu hoch? Haben Sie an die zu zahlenden Gebühren und Auslagen gedacht?
Erscheint Ihnen das Bußgeld zu hoch? Haben Sie an die zu zahlenden Gebühren und Auslagen gedacht?

Die Sonne brennt vom Himmel und Sie können nicht schnell genug zum nächsten Badesee kommen. Auf einmal blitzt es – schon wieder. Erst vor einigen Wochen haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen erhöhter Geschwindigkeit erhalten. Da Sie bereits geschult sind, wissen Sie, dass im Bußgeldkatalog das drohende Bußgeld nachzusehen ist.

Nun leeren Sie täglich Ihren Briefkasten und warten auf den Bußgeldbescheid. Nach einigen Wochen halten Sie das gute Stück in den Händen. Mit Erstaunen stellen Sie fest, dass das Bußgeld zu hoch ist und nicht dem Regelsatz im Bußgeldkatalog entspricht.

FAQ: Das Bußgeld ist zu hoch

Welche Gebühren werden bei einem Bußgeldbescheid erhoben?

Bei einem Bußgeldbescheid betragen die Gebühren und Auslagen in der Regel 28,50 Euro.

Warum kann das Bußgeld höher ausfallen?

Unter Umständen darf die Bußgeldstelle den Regelsatz des Bußgeldes erhöhen. Etwa bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die doppelt so hoch wie das Tempolimit ist, ist das sogar sehr wahrscheinlich.

Und wenn das Bußgeld zu Unrecht zu hoch ist?

Sie haben stets die Möglichkeit, Ihren Bußgeldbescheid von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen. Dieser kann die höhe der Geldbuße, sowie die Nebenfolgen unter die Lupe nehmen und auch nach Formfehlern im Bescheid suchen.

Wieso Ihnen das Bußgeld zu hoch erscheinen könnte: Gebühren und Auslagen

Dem einen oder anderen Betroffenen wird beim Blick auf das Bußgeld im Bescheid schwindelig. Häufiger Grund: Bei der Kalkulation des Bußgeldes haben die Betroffenen vergessen, dass noch Gebühren hinzukommen. Die Höhe dieser ergibt sich aus dem § 107 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG):

Im Verfahren der Verwaltungsbehörde bemißt sich die Gebühr nach der Geldbuße, die gegen den Betroffenen im Bußgeldbescheid festgesetzt ist. […] Als Gebühr werden bei der Festsetzung einer Geldbuße fünf vom Hundert des Betrages der festgesetzten Geldbuße erhoben, jedoch mindestens 25 Euro und höchstens 7 500 Euro.

Konkret bedeutet dies: Aus dem Bußgeldkatalog ergibt sich das Bußgeld, hinzu kommen mind. 25 Euro Gebühren und 3,50 Euro für die Zustellung des Bußgeldbescheides. Haben Sie dies nicht beachtet, kann Ihnen das Bußgeld zu hoch vorkommen.

Wann die Bußgeld-Höhe vom Bußgeldkatalog abweichen kann

Ist das Bußgeld wirklich zu hoch, könnte sich ein Einspruch lohnen.
Ist das Bußgeld wirklich zu hoch, könnte sich ein Einspruch lohnen.

Mitunter kann Ihnen das Bußgeld aber auch zu hoch erscheinen, weil es tatsächlich nicht dem Regelsatz des Bußgeldkataloges entspricht. Die Bußgeldstelle darf nämlich laut Verkehrsrecht von diesem in drastischen Fällen abweichen.

Passieren kann dies z. B. bei Wiederholungstätern. In solchen Fällen zahlen Sie dann das doppelte Bußgeld. Dass das Bußgeld also wirklich zu hoch ist, ist eher unwahrscheinlich und meist gibt es eine simple Erklärung.

Wenn sich ein Fehler eingeschlichen hat: Einspruch einlegen

Sind Sie dennoch der Meinung, dass ein Fehler vorliegt und das Bußgeld zu hoch ist, sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten. Dieser kann den Bußgeldbescheid prüfen und Akteneinsicht beantragen. Vielleicht ergibt sich daraus schon, warum das Bußgeld die übliche Höhe übersteigt. Ggf. kann Ihnen dieser auch bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid helfen.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

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