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Blitzerfoto nicht erkennbar? Oder Bußgeldbescheid ohne Foto?

Manchmal ist das Blitzerfoto nicht erkennbar.
Manchmal ist das Blitzerfoto nicht erkennbar.

Vor einigen Jahren wurden in Deutschland interessante Gerichtsurteile gefällt, bei denen von zwei unabhängigen Gerichten bestätigt wurde, dass Beschuldigte kein Bußgeld zahlen müssen, wenn das Blitzerfoto nicht klar erkennbar ist.

Diese Urteile sind auf den Umstand zurückzuführen, dass in Deutschland, im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Staaten, das Prinzip der Fahrerhaftung gilt und nicht das der Halterhaftung. Ausschlaggebend ist also, wer zum Zeitpunkt der Radarkontrolle im Auto hinter dem Lenkrad saß.

Inhaltsverzeichnis

  • 1 Ist der Bußgeldbescheid ohne Blitzerfoto ungültig?
  • 2 Ein Gerichtsverfahren sollte genau abgewogen werden

Ein starker Beweis, der gegen den Fahrer ins Feld geführt werden soll, ist das Blitzerfoto. Oft sind diese Fotos sind jedoch von sehr geringer Qualität und es kann nicht erkannt werden, wer geblitzt wurde. So kommt es, dass das manche Blitzerfotos als Beweis nicht herangezogen werden können. Die Aussicht, dem Bußgeld zu entgehen, sollte jedoch nicht dazu führen, zu schnell auf die fehlende Beweiskraft des Blitzerfotos zu vertrauen.

Denn jeder Fall muss individuell geprüft werden, weshalb eine anwaltliche Beratung oft zu empfehlen ist. Egal ob der Bußgeldbescheid ohne Foto verschickt wurde oder auf den ersten Blick das Blitzerfoto ungültig erscheint – ein Einspruch sollte gut überlegt erfolgen, damit er Aussicht auf Erfolg hat.

Ist der Bußgeldbescheid ohne Blitzerfoto ungültig?

Häufig kommt es vor, dass der Bußgeldbescheid ohne Foto beim Beschuldigten eintrifft. Meistens ist das Bild von schlechter Qualität, weshalb die Behörden es erstmal zurückhalten. Die meisten Bürger zahlen einfach, ohne die Rechtmäßigkeit des Bescheides zu prüfen. Oft lohnt es sich jedoch, das Beweisfoto anzufordern. Denn es kann viele Ursachen haben, die dazu führen, dass ein Blitzerfoto ungültig wird.

Manche Fahrer tragen übergroße Sonnenbrillen oder wischen sich im entscheidenden Augenblick mit der Hand durchs Gesicht. Es kommt auch vor, dass der Blitzer aus zu großem Abstand auslöst und das Bild deshalb nicht zu gebrauchen ist. Das Foto kann auch unter- oder überbelichtet sein.

Seine Blitzerfotos kann jeder anfordern, doch ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist auf Verfahren dieser Art spezialisiert. Außerdem bedarf es oft professioneller Hilfe, anhand des Originalfotos zu entscheiden, ob dieses beweiskräftig ist oder nicht.

Selbst wenn dem Bußgeldbescheid ein Blitzerfoto beiliegt und aus Sicht des Beschuldigten nicht beweiskräftig ist, kann ein Einspruch ins Leere laufen. Denn oft ist das den Behörden vorliegende Originalfoto von wesentlich höherer Qualität.

Auch hier hat man das Recht, das Foto einzusehen. Ein Experte kann dann entscheiden, ob sich angesichts des Fotos ein Einspruchs-Verfahren lohnt.

Ein Gerichtsverfahren sollte genau abgewogen werden

Wer bei Rot fährt, hat gute Chancen auf ein Blitzerfoto.
Wer bei Rot fährt, hat gute Chancen auf ein Blitzerfoto.

Lässt die Bußgeldbehörde den Einspruch nicht gelten, so wird das Bußgeldverfahren vor Gericht verhandelt. Nun liegt die Entscheidung beim Richter. Dieser hat in einer detaillierten Analyse schriftlich nachzuweisen, ob der Beschuldigte auf dem Foto zu erkennen ist oder nicht. In besonders schwierigen Fällen kann der Richter auch ein anthropologisch-morphologisches Gutachten in Auftrag geben, welches aufgrund des hohen Aufwandes ziemlich kostspielig werden kann.

Sollte das Blitzerfoto für ungültig befunden werden, bleiben der Polizei allerdings noch andere Möglichkeiten, den Fahrer zu ermitteln. Zum Beispiel können Fahrzeughalter oder Beifahrer befragt werden. Bleiben auch diese Ermittlungen erfolglos, so erfolgt in der Regel ein Freispruch. Kann dem Kläger jedoch seine Schuld nachgewiesen werden, zahlt er nicht nur das Bußgeld sondern auch die Kosten des Verfahrens.

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