Unfall mit dem Firmenwagen: Wer zahlt den Schaden?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 16. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Und zu allem Überfluss war es auch noch der Firmenwagen …

Mit dem Firmenwagen einen Unfall gebaut? Wer zahlt nun?
Mit dem Firmenwagen einen Unfall gebaut? Wer zahlt nun?

Einen kleinen Moment haben Sie nicht aufgepasst und schon kracht es. Sie haben einen Unfall verursacht. Dies wäre schon mit dem Privatauto sehr ärgerlich, aber zu allem Übel sitzen Sie in Ihrem Dienstwagen. Nun stellen sich verschiedene Fragen.

Wer zahlt bei so einem Unfall mit dem Firmenwagen? Was passiert, wenn Ihnen Fahrlässigkeit vorgeworfen wird? Wir erklären, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer für die Selbstbeteiligung aufkommen muss und ob die Versicherung auch eintritt, wenn der Unfall mit dem Firmenfahrzeug auf einer Privatfahrt passiert ist.

Unfall mit dem Firmenwagen: Wer zahlt die Selbstbeteiligung und die sonstigen Kosten?

Zuerst einmal ist es wichtig, zu wissen, wie der Dienstwagen versichert ist. In jedem Fall hat der Arbeitgeber als Halter des Autos eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dazu gibt es in Deutschland eine Pflicht. Darüber hinaus dürfte für die meisten Dienstwagen zusätzlich ein Vertrag bei einer Vollkaskoversicherung bestehen.

Das Bundesarbeitsgericht (Az. 8 AZR 66/82) entschied zu diesem Thema, dass der Arbeitnehmer nicht alleine das erhöhte Schadensrisiko tragen muss, weil der Arbeitgeber keine Vollkasko abgeschlossen hat.

Kommt es mit einem Dienstwagen zu einem Unfall, tragen Sie aber keinerlei Schuld, kommt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers vollumfänglich für den Schaden auf.

Komplizierter wird es, wenn Sie eine Teilschuld tragen oder den Unfall mit dem Firmenwagen verursacht haben. In einem solchen Fall ist der Grad der Fahrlässigkeit entscheidend.

Bei einer leichten Fahrlässigkeit muss der Arbeitgeber bzw. dessen Versicherung für den Unfall mit dem Firmenwagen aufkommen. Führte beispielsweise überhöhte Geschwindigkeit zu dem Verkehrsunfall, liegt mittlere Fahrlässigkeit vor. In diesem Fall muss auch der Arbeitnehmer anteilig haften.

Kommt es zu einem Unfall mit dem Firmenwagen, zahlt die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung in der Regel der Arbeitnehmer. Diese darf aber das übliche Maß nicht überschreiten, sonst muss der Arbeitgeber zahlen. Üblicherweise liegen Selbstbeteiligungen bei rund 500 Euro, maximal 1.000 Euro.

Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

Wer für den Unfall mit dem Firmenwagen haftet, entscheidet der Einzelfall.
Wer für den Unfall mit dem Firmenwagen haftet, entscheidet der Einzelfall.

Verursacht der Mitarbeiter z. B. unter Alkoholeinfluss einen Schaden, liegt grobe Fahrlässigkeit vor. Dann haftet der Arbeitnehmer in vollem Umfang.

Dies ist allerdings nicht zumutbar, wenn zwischen dem Schadensrisiko bei einem Unfall mit dem Dienstwagen und dem Einkommen des Mitarbeiters eine erhebliches Missverhältnis besteht.

Kommt es also zu einem unverhältnismäßig hohen Schadensersatz, muss auch der Arbeitgeber anteilig haften.

Unfall mit dem Firmenwagen bei einer Privatfahrt: Wer haftet?

Ist der Mitarbeiter nicht im Sinne der im Arbeitsvertrag aufgeführten Aufgaben unterwegs, handelt es sich um eine private Fahrt. Auch dann stellt sich die Frage, wenn ein Unfall mit dem Dienstwagen passiert: “Wer zahlt nun den Schaden?”

Kommt es zu einem Unfall mit dem Firmenwagen bei einer Privatfahrt, haftet der Arbeitnehmer alleine. Meist ist das Fahrzeug jedoch bei einer Vollkasko versichert, sodass dann nur die Selbstbeteiligung zu zahlen ist.


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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

1 Kommentar

  1. rita

    31. Oktober 2023 at 6:38

    ich soll mit meinem 520 € job jetzt einen firmenwagen gestellt bekommen.

    zur zeit nutze ich meinen privaten wagen zusammen mit den oeffentlichen
    mache je nach fahtaufwand park+ride und erhalte eine benzinkostenpauschale +anteil 49€ ticket.

    1. was ist fuer mich kostenguenstiger ?

    2. wie hafte ich beim Unall ?

    3. kann ich ein firmenfahrzeug ablehnen und muss ich ggf mit kuendigung rechnen ?

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