Gaffer: Welche Strafen drohen?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 19. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Mit welchen Konsequenzen Gaffer rechnen müssen

Ver­stoßBuß­geldPunk­teFahr­ver­bot
Ord­nungs­widri­ges Gaffen20 - 1.000 €
Be­hin­de­rung der Einsatz­kräfte durch das Be­fahren oder Par­ken auf dem Seiten­streifen70 - 75 €1
Keine Rettungs­gasse ge­bildet200 €21 Mo­nat
… mit Be­hin­de­rung240 €21 Mo­nat
... mit Ge­fähr­dung280 €21 Mo­nat
… mit Un­fall­folge320 €21 Mo­nat
Einem Einsatzfahrzeug mit Martinshorn und blauem Blinklicht nicht sofort freie Bahn verschafft240 €21 Mo­nat
... mit Ge­fähr­dung280 €21 Mo­nat
… mit Un­fall­folge320 €21 Mo­nat
Unter­lassene Hilfe­leistung oder Be­hinde­rung von hilfe­leisten­den Per­so­nenGeld- oder Freiheits­strafe von bis zu 1 Jahr
An­ferti­gung von Foto- oder Video­auf­nahmen des Ge­sche­hens am Unfall­ortGeld- oder Freiheits­strafe von bis zu 2 Jahren
An­ferti­gung von Foto- oder Video­auf­nahmen von Ver­stor­be­nenGeld- oder Freiheits­strafe von bis zu 2 Jahren
Be­hin­de­rung der Einsatz­kräfte durch Nöti­gungGeld- oder Freiheits­strafe von bis zu 3 Jahren

Was ist ein Gaffer?

Gaffer bei einem Unfall sind nicht nur behindernd, sondern verhalten sich auch respektlos gegenüber Verletzten.
Gaffer bei einem Unfall sind nicht nur behindernd, sondern auch respektlos gegenüber Verletzten.

Nicht selten kommt es auf deutschen Straßen zu Unfällen, die für die beteiligten Personen auch tödlich enden können. Obwohl diese Tatsache schon traurig genug ist, gibt es immer wieder Menschen, die sich an einer Unfallstelle versammeln, mit ihrem Auto langsam vorbeifahren und als Schaulustige sogar Fotos oder Videos des Unfalls machen.

Diese Gaffer machen sich dadurch nicht nur strafbar, sondern hindern zudem auch Einsatzkräfte an ihrer Arbeit. Welche Strafen drohen, wenn Sie als Schaulustiger bei einem Unfall auftreten, erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Gaffer

Wann gelten Beobachter eines Unfalls als Gaffer?

Wenn sie sich auf das Beobachten des Geschehens beschränken, anstatt Hilfe zu leisten, dabei möglicherweise noch Einsatzkräfte behindern, das Geschehen filmen oder fotografieren oder den Verkehr behindern oder gefährden, indem sie bewusst langsam an der Unfallstelle vorbeifahren, gelten Personen als Gaffer.

Welche Strafe erwartet Gaffer?

Je nach Situation können hier bis zu 1000 Euro Bußgeld oder sogar eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohen.

Warum ist Gaffen verboten?

Gaffer blockieren die Einsatzkräfte nach einem Unfall und gefährden unter Umständen den Verkehr. Zudem machen sie oft Bild- und Filmaufnahmen von den Unfallopfern und verletzen damit deren Persönlichkeitsrechte.

Wenn Gaffer Einsatzkräfte behindern

Schaulustige können bei einem Unfall hohe Strafen erhalten.
Schaulustige können bei einem Unfall hohe Strafen erhalten.

Ist ein schwerer Unfall geschehen, gibt es oft Schaulustige, die sich um die verunfallten Personen versammeln und den Rettungskräften bei ihrer Arbeit zuschauen wollen.

Dass dieses Verhalten nicht nur respektlos gegenüber den Unfallopfern ist, sondern zudem auch die schnelle Hilfe der Feuerwehr oder des Notdienstes behindern kann, ist vielen Menschen nicht klar.

Denn oft wissen sie nicht wohin und stellen sich – absichtlich oder unabsichtlich – in den Weg. Ist ein Schaulustiger mit dem Auto unterwegs und drosselt sein Tempo an der Unfallstelle, kann er zudem die Rettungs­gasse für den Notdienst oder die Polizei versperren.

Welches Bußgeld erwartet Schaulustige?

Das Gaffen sowie das Fotografieren oder Filmen am Unfallort, das auch die Opfer erfasst, kann eine Strafe nach sich ziehen. Das Gaffen als Ordnungswidrigkeit kann eine Geldbuße von bis zu 1000 Euro nach sich ziehen.

Sollten Sie die Rettungskräfte behindern, indem Sie den Seitenstreifen auf der Autobahn zum schnelleren Vorankommen nutzen oder dort sogar parken, werden ein Bußgeld zwischen 70 und 75 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig.

Wenn ein Schaulustiger laut § 201a des Strafgesetzbuches (StGB)

eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt, […]“

so kann dem Gaffer eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Zudem kann noch an der Unfallstelle das Smartphone oder der Fotoapparat von der Polizei eingezogen werden.

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Über den Autor

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Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

Bildnachweise

2 Kommentare

  1. Dieter

    23. August 2019 at 18:36

    Ich wurde heute von der Polizei angehalten, weil ich ein 2 Sekündiges video von einem Unfall aufgenommen habe. Das tut mir auch leid. Ich bin 15 und ich kann nicht im Knast. Was für eine Geldstrafe kann ich kriegen, weil es hier nirgendwo steht.

  2. Rita

    29. Mai 2019 at 16:04

    Die Strafen für die Schaulustigen und die die fotografieren, sind zu gering
    Es sollten Bußgelder ab 2000€ , ein halbes Jahr den Führerschein eingezogen
    werden. Nur so kann man diese Menschen treffen. Wer keine Rettungsgasse bildet, sollte mit 500€ bestraft werden. Wer bei einem unfall odet stsu auf der autobahn wendet, sollte der Führerschein mit 1 Jahr entzogen werden, wie kanm das sein, dass die Autofahrer machen, wad die wollen.

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