Fußgänger angefahren: Wann haftet der Autofahrer und wann der Fußgänger?

Von Sascha D.

Letzte Aktualisierung am: 16. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Im Schockzustand richtig handeln

Vom Auto angefahren? Schmerzensgeld kann dem Geschädigten unter Umständen zustehen.
Vom Auto angefahren? Schmerzensgeld kann dem Geschädigten unter Umständen zustehen.

Ein Fußgängerunfall versetzt alle Beteiligten in einen Schockzustand. Während die Fußgänger teilweise schwere Verletzungen davon tragen, machen sich die Autofahrer Vorwürfe, denn ihnen passiert meist nichts.

Sie haben einen Fußgänger angefahren? Welche Folgen das haben kann, lesen Sie in diesem Ratgeber. Darüber hinaus erklären wir, welche Pflichten Autofahrer aber auch Fußgänger haben und wie sich insbesondere letztere richtig verhalten. Wann sollte die Polizei gerufen werden?

Worauf müssen Fußgänger achten?

Um zu verhindern, dass Sie als Fußgänger angefahren werden, müssen Sie sich an verschiedene Regeln halten, welche sich aus § 25 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ergeben. Hier heißt es beispielsweise, dass ein Fußgänger Gehwege nutzen muss.

Er darf nur auf der Fahrbahn gehen, wenn die Straße weder Gehweg noch Seitenstreifen hat. Innerorts kann der Fußgänger am rechten oder linken Seitenrand laufen. Außerorts muss er den linke Fahrbahnrand nutzen.

Bei Dunkelheit bzw. schlechter Sicht kommt dem Fußgänger eine besondere Sorgfaltspflicht zu. In diesen Fällen müssen die Fußgänger einzeln hintereinandergehen und besonders aufmerksam sein. Notfalls ist auf den angrenzenden Seitenstreifen auszuweichen, entschied der Bundesgerichtshof (Az. VI ZR 105/70).

Unfall mit einem Fußgänger: Diese Pflichten ergeben sich aus der Rechtsprechung

Damit ein Fußgänger nicht angefahren wird, lassen sich aus verschiedensten Urteilen Handlungsempfehlungen ableiten. So darf ein Autofahrer, der sich selbst an die Verkehrsregeln hält, darauf vertrauen, dass ein Fußgänger nicht einfach unüberlegt auf die Fahrbahn läuft (BGH Az. VI ZW 279/64).

Wird also beispielsweise ein Fußgänger angefahren, weil er zwischen parkenden Autos hervorkommt oder er nicht auf der Fahrbahnmitte stehen bleibt, sondern stattdessen zurückgeht, kann er eine Mitschuld zugesprochen bekommen.

Kommt es zu einem Unfall an einem Zebrasteifen, weil ein Fußgänger diesen einfach betrat, trägt der Autofahrer nicht automatisch die Alleinschuld. Der BGH entschied hierzu (Az. VI ZR 260/80), dass der Fußgänger nicht einfach blind die Straße überqueren darf. Dies gilt insbesondere dann, wenn dieser bemerkt, dass der Autofahrer nicht bremst.

Möchte der Fußgänger die Straße an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle überqueren, haben die Autofahrer Vorrang. Kommt es zu einem Unfall mit einem Fußgänger, weil er versucht, kurz vor einem heranfahrenden Auto die Straße zu überqueren, trifft ihn mindestens eine Teilschuld.

Fußgänger angefahren: Diese Strafe droht

Fußgänger läuft vor ein Auto: Die Schuldfrage muss im Einzelfall geklärt werden. Nicht immer ist der Kfz-Fahrer Schuld.
Fußgänger läuft vor ein Auto: Die Schuldfrage muss im Einzelfall geklärt werden. Nicht immer ist der Kfz-Fahrer Schuld.

Autofahrer unterliegen einer Beobachtungs­pflicht. Sie müssen nicht nur ihren Fahrstreifen im Auge behalten, sondern auch die Gegenfahrbahn und insbesondere den angrenzenden Bürgersteig. Doch was droht bei einem Verkehrsunfall mit einem Fußgänger?

Wird ein Fußgänger angefahren, entscheidet die Schuldfrage über die Sanktionen. Trägt der Fußgänger keine Schuld und wird verletzt, kann er den Autofahrer vor Gericht wegen Körperverletzung verklagen. Eine Freiheits- oder Geldstrafe ist die Folge. Darüber hinaus kann ein Fußgänger, der von einem Auto angefahren wird, Schmerzensgeld verlangen, wenn er unschuldig ist.

Ein Fußgänger, der angefahren wird und eine Teilschuld trägt, haftet dann für die Schäden mit. Die Kosten für etwaige Verletzungen etc. werden dann nur entsprechend der Haftungsquote übernommen. Der Anspruch auf Schmerzensgeld kann entfallen. Ist der Fußgänger gar Schuld an dem Unfall, muss er für diesen haften.

Sie haben eine Person angefahren? Die Strafe hängt maßgeblich von der Beantwortung der Schuldfrage ab. Rufen Sie, gerade bei Verletzten und hohen Sachschäden, immer die Polizei um Hilfe und melden Sie den Unfall bzw. den Schaden binnen einer Woche der Versicherung.

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Über den Autor

Autor
Sascha D.

Sascha ist aufgrund seines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Greifswald ein Experte auf seinem Gebiet. Seit 2017 unterstützt er die Redaktion von bussgeldrechner.org mit seinem profundem Hintergrundwissen. Dabei stellt er sicher, dass seine Artikel inhaltlich fundiert und präzise sind.

3 Kommentare

  1. Mica

    24. April 2023 at 1:36

    Hallo,
    Mir ist einer heute bei Regen in der Nacht vors Auto gelaufen und habe ihm nicht mehr ausweichen können.

    Die Polizei sagte mir das der Mann der Unfallverursacher war da es weder eine Ampel oder Zebrastreifen für Fußgänger gibt und Er eine Dreispurige Straße einfach so überquert hat.

    Bekomme ich trotzdem eine teilschuld bei der Versicherung auch wenn die Polizei sagt das er schuld ist?

  2. Anja

    17. März 2023 at 22:05

    Ich war auf dem Fußweg u da war ein Lieferant u er hat mich gesehen erst fährt er ein kleines Stück vor und dann auf einmal zurück u fährt mich mit dem Autorückspiegel an ich bin hin gefallen und habe jetzt eine starke Prellungen und Schmerzen am oberarm

  3. Harald

    30. Januar 2021 at 13:42

    Hallo zusammen
    Fast Täglich passiert es mir das auf dem Parkplatz vom Einkaufszentrum mit ein Fußgänger beim rückwärts ausparken vors Auto läuft.
    Trotz ständigem Rundblick kann man niemanden sehen wenn man den Blickwinkel in diesem Moment wechselt.
    Wer hat bei einer Berührung Schuld ???
    Kann da jemand was zu sagen?
    Für Antworten bin ich dankbar.

    Gruß an alle Leidensgenossen Harry

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