Dienstreise mit dem Privat-PKW: Ein Unfall kann teuer werden

Von Dörte L.

Letzte Aktualisierung am: 15. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wer übernimmt die Kosten bei einem Unfall auf der Dienstreise?

Die Schadensregulierung bei einem Unfall auf einer Dienstreise kann sich kompliziert gestalten.
Die Schadensregulierung bei einem Unfall auf einer Dienstreise kann sich kompliziert gestalten.

Kommt es auf einer Dienstreise mit dem Privat-PKW zu einem Unfall, ist oft nicht klar, wer den Schaden übernimmt und wessen Versicherung haftet. Zunächst muss in diesen Fällen erst einmal geklärt werden, ob es sich überhaupt um eine Dienstreise handelt oder sich der Unfall auf dem Arbeitsweg ereignet hat.

Eine kleine Unaufmerksamkeit oder die Unkenntnis über die Verkehrslage vor Ort können zu einem Unfall führen und bedeuten dann in einigen Fällen ein langes Ringen um die Schadensregulierung. Besonders heikel wird es, wenn der Arbeitnehmer mit dem privaten Auto auf Dienstreise ist. Der Unfall und die resultierenden Schäden sind dann umso schmerzlicher.

Was Arbeitnehmer, die auf einer Dienstreise mit dem Privat-PKW einen Unfall haben, beachten müssen und wann der Arbeitgeber den Schaden übernimmt, wird im nachfolgenden Artikel näher betrachtet.

FAQ: Unfall bei einer Dienstreise mit dem Privat-PKW

Ist es von Bedeutung, mit welchem Fahrzeug Sie auf einer Dienstreise einen Unfall haben?

Ja, das kann beispielsweise für die Schadensregulierung wichtig sein. Liegt ein Auftrag des Arbeitgebers vor, muss dieser bzw. dessen Versicherung regulieren. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wann ist der Arbeitnehmer für die Schadensregulierung bei einer Dienstreise verantwortlich?

Findet die Dienstreise freiwillig mit dem Privatwagen statt oder verursacht der Arbeitnehmer den Unfall fahrlässig, kann es sein, dass er den Schaden begleichen muss.

Ist es möglich, dass Arbeitnehmer den Schaden allein tragen müssen?

Ja, es kann sein, dass unter Umständen die Versicherung die Regulierung verweigert. Das ist beispielsweise bei einer groben Fahrlässigkeit oder einem Vorsatz möglich.

Was ist ein Dienstreise?

Auch auf einer Dienstreise kann ein Unfall hohe Kosten verursachen.
Auch auf einer Dienstreise kann ein Unfall hohe Kosten verursachen.

Versicherungsangelegenheiten können mitunter kompliziert sein. Dies trifft auch zu, wenn der Unfall mit dem Privat-PKW auf einer Dienstfahrt geschehen ist. Denn nicht immer ist klar, welche Versicherung für den Schaden aufkommt.

Grundsätzlich muss bei einer solchen Fahrt unterschieden werden, ob der Unfall auf dem Weg zur – beziehungsweise von der – Arbeitsstelle geschehen ist oder ob der Mitarbeiter eine längere Reise im Auftrag des Arbeitgebers zu einem anderen Arbeitsort als dem üblichen unternommen hat.

Bei einer Dienstreise arbeitet der Arbeitnehmer vorübergehend an einem anderen Ort als dem üblichen und auch außerhalb seiner Wohnung.

Bei der Schadensregulierung nach einem Unfall spielt es auch eine Rolle, ob das Fahrzeug nur zur persönlichen Erleichterung genutzt wurde und die Dienstreise auch mit anderen Transportmitteln, wie Bahn oder Flugzeug, unkomplizierter hätte durchgeführt werden können.

Wer haftet bei einem Unfall auf einer Dienstreise?

Haben Verkehrsteilnehmer auf einer Dienstreise mit dem Privat-PKW einen Unfall, steht ihnen nach § 670 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Ersatz zu:

Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.”

Es muss also ein Auftrag des Arbeitgebers vorliegen, der die Dienstreise legitimiert. Fährt der Mitarbeiter von sich aus mit dem privaten Auto, kann es sein, dass ein Unfall zum allgemeinen Risiko gezählt wird. Ein Unfall bei der Dienstreise mit dem Privat-PKW kann den Arbeitnehmer dann teuer zu stehen kommen, denn er muss den Schaden allein tragen.

Gibt es jedoch eine betriebliche Anweisung oder erfordern es die Arbeitsumstände, dass eine Reise stattfinden muss, können Autofahrer auf Dienstreise mit dem Privat-PKW bei einem Unfall die Schäden bei ihrem Arbeitgeber geltend machen.

Fahrlässigkeit: Wann muss der Arbeitnehmer zahlen?

Ein Unfall auf einer Dienstfahrt muss dem Arbeitgeber und der Versicherung mitgeteilt werden.
Ein Unfall auf einer Dienstfahrt muss dem Arbeitgeber und der Versicherung mitgeteilt werden.

Wird auf einer Dienstreise mit dem Privat-PKW ein Unfall verursacht, ist es für die Schadensregulierung auch wichtig, wer die Schuld am Unfall trägt.

Hat ein Arbeitnehmer nämlich fahrlässig gehandelt, kann er für den Schaden an seinem Fahrzeug nicht in jedem Fall vom Arbeitgeber Ersatz verlangen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat für diesen Fall abgestufte Handlungsregeln erstellt.Vollständig muss ein Schaden nur dann erstattet werden, wenn der Mitarbeiter auf der Dienstreise mit dem Privat-PKW den Unfall nicht selbst verursacht hat oder nur eine leichte Fahrlässigkeit vorliegt.

Handelt es sich um ein mittlere Fahrlässigkeit, werden in den meisten Fällen die Kosten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt.

Hat der Fahrer jedoch grob fahrlässig oder gar mit Vorsatz gehandelt, muss er die entstandenen Kosten komplett allein tragen und mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anzeige rechnen. Hier muss der Arbeitgeber bei einer Dienstreise mit dem Privat-PKW nach einem Unfall keinen Ersatz leisten.

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Über den Autor

Dörte
Dörte L.

Dörte hat an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik studiert und gehört seit 2016 ist sie Teil des bussgeldkatalog.de-Teams. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen im Bereich Verkehrsrecht u. a. bei ausländischen Verkehrsregeln sowie den besonderen Regelungen für Lkw-Fahrer.

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